Dresden. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Ermittler im Bereich Organisierte Kriminalität (OK), Georg Wehling, eingestellt. „Ein hinreichender Tatverdacht besteht nicht“, heißt es in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 30. Juli an Wehlings Anwalt Steffen Soult, das gestern bekannt wurde. In dem Verfahren ging es um den Verdacht der Verletzung von Dienstgeheimnissen und einer besonderen Geheimhaltungspflicht. Wehling sollte brisante Interna über OK-Netzwerke in Leipzig der Presse gesteckt haben. Darüber hinaus bestand der Vorwurf der Verleumdung und Strafvereitelung im Amt. Auch hierfür reicht die Faktenlage aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht aus, um eine Anklage zu erheben.
Wehling gilt als Schlüsselfigur in der Affäre um Geheimakten des Verfassungsschutzes. Im Juli 2007 hatten Generalstaatsanwaltschaft sowie Verfassungsschutz darauf verwiesen, an Hinweisen zu Leipziger OK-Netzwerken sei nichts dran, weil übereifrige Ermittler die Geheimquelle Gemag doppelt benutzt hätten. Hinter Gemag verbirgt sich unter anderem Wehling. Der Ex-OK-Ermittler hatte dementiert, Hauptquelle des Verfassungsschutzes gewesen zu sein. Neben dem jetzt eingestellten Verfahren laufen noch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden sowie ein Disziplinarverfahren gegen Wehling.
Jürgen Kochinke