spiegel-online.de, 18.03.2010
Altersarmut: Alarmierende Studie - Viele Ostdeutsche müssen mit Rente auf Hartz-IV-Niveau rechnen
Der Zusammenbruch der DDR-Wirtschaft hat dramatische Spätfolgen: Für einen Großteil der Ostdeutschen, die ab 2030 in Rente gehen, wird die gesetzliche Altersversorgung einer DIW-Studie zufolge nur auf dem Niveau der Grundsicherung liegen - oder sogar daru
Berlin - Die lange Arbeitslosigkeit und der zunehmende Trend zu Teilzeitbeschäftigungen und Minijobs fordern ihren Tribut - besonders in Ostdeutschland. Ein Großteil der Berufstätigen, die in rund 20 Jahren das Rentenalter erreichen, wird sich wohl auf einen sehr bescheidenen Lebensabend einrichten müssen. Einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zufolge werden die Zahlungen, die viele Arbeitnehmer von der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten haben, nahe oder sogar unter der Grundsicherung von 600 Euro liegen.
Im Rahmen eines von der Deutschen Rentenversicherung geförderten Forschungsprojekts haben die DIW-Forscher Johannes Geyer und Viktor Steiner errechnet, wie sich die Rentenreformen - also die Anpassung der Rentenformel und die Erhöhung des Rentenalters - sowie die Entwicklung am Arbeitsmarkt in Ost und West auf die zu erwartenden Rentenzahlungen auswirken.
Die Studie simuliert die zu erwartenden durchschnittlichen Rentenzahlungen für die Jahrgänge zwischen 1937 und 1971. In den Berechnungen werden einzelne Jahrgänge zu sogenannten Kohorten zusammengefasst und für diese wiederum die zu erwartenden Durchschnittsrenten ermittelt. Basisjahr für die Berechnungen war 2005. Der Definition nach ist die älteste Kohorte zu diesem Zeitpunkt schon in Rente und die jüngste gerade erst 34 Jahre alt. Dabei nahmen die DIW-Forscher an, dass in diesem Alter die Ausbildung abgeschlossen ist und bereits einige Beobachtungen zum bisherigen Erwerbsverlauf vorliegen.
Niederschmetterndes Ergebnis
Das Ergebnis ist nicht nur für die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Ostdeutschen niederschmetternd. Danach wird es vor allem für Geringqualifizierte in Ost und West in Zukunft sehr viel schwieriger werden, das bisherige Rentenniveau zu erreichen. Die einzige Gruppe, die ihre Rente, wenn auch auf einem niedrigen Niveau, ausbauen kann, sind westdeutsche Frauen: Aufgrund zunehmender Erwerbstätigkeit und besserer Bildung klettert ihr durchschnittlicher Rentenzahlbetrag - das ist die Bruttorente abzüglich der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung - über alle Altersgruppen von im Schnitt 449 Euro auf 591 Euro.
Auch westdeutsche Männer kommen vergleichsweise glimpflich davon: Die jüngste Gruppe der von 1967 bis 1971 Geborenen erreicht mit 1090 Euro immer noch durchschnittlich gut 90 Prozent des Rentenzahlbetrags der ältesten Vergleichsgruppe (1937 bis 1941 Geborene).
"Die Entwicklung in Ostdeutschland ist zum Teil dramatisch", sagt DIW-Abteilungsleiter Steiner. Die älteren ostdeutschen Jahrgänge könnten heute im Mittel noch 900 bis 1000 Euro Rente erwarten. Für die jüngeren Jahrgänge, die zwischen 1962 und 1971 geboren worden seien, würden die Bezüge mit rund 600 Euro im Bereich der Grundsicherung liegen.
Bei den ostdeutschen Frauen steigen den Berechnungen zufolge die Renten bis zu den Jahrgängen 1947 bis 1951 zwar an. Bei den darauf folgenden Jahrgängen fallen die Renten von einem Niveau in Höhe von rund 800 Euro bis unter 500 Euro bei den jüngsten Jahrgängen.
Erwerbsbiografien mit großen Lücken
Die Ursachen für diese Entwicklung hängen unmittelbar mit der Situation am Arbeitsmarkt zusammen: Zu Beginn der neunziger Jahre führte der Zusammenbruch der Wirtschaft in Ostdeutschland zu einer Arbeitslosigkeit in beispiellosem Ausmaß. Und viele Bewohner der neuen Bundesländer schafften danach den Weg ins Berufsleben nicht mehr - oder mussten mit deutlich schlechter bezahlten Jobs vorliebnehmen. Hinzu kommt der Trend zu mehr Teilzeitbeschäftigung und Minijobs - vor allem Frauen rutschten in Ostdeutschland aus Vollzeitstellen in geringfügige Beschäftigung.
Kein Wunder also, dass die Erwerbsbiografien vieler Ostdeutscher inzwischen riesige Lücken aufweisen, die sich kaum wieder schließen lassen - stellt doch die Rente eine Bilanz des gesamten Erwerbslebens dar.
In dieser Situation können auch die DIW-Forscher nicht mit Ratschlägen aufwarten, wie sich die drohende Altersarmut verhindern lassen könnte. Denn anders als ihre Altersgenossen mit lückenloser Erwerbsbiografie können die Betroffenen in sehr viel geringerem Umfang auf Betriebsrenten, Erbschaften oder Immobilienvermögen zurückgreifen, um ihre Rente aufzustocken. Wie viel dieses Zubrot im Einzelnen ausmachen könnte, blieb in der Untersuchung zwar außen vor, die Experten nehmen jedoch an, dass unterdurchschnittliche Einkommen im Lebensverlauf auch den Vermögensaufbau bremsen.
Gesetzliche Verpflichtung zur privaten Altervorsorge
Deshalb sei vor allem die Politik gefragt, lautet die Empfehlung. Dazu zählten Maßnahmen, die auf eine Stärkung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und eine Zunahme der Lebensarbeitszeit abzielten. "Dies setzt voraus, dass die finanziellen Arbeitsanreize einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verbessert werden", erklärte Steiner. "Anreize zur sozialversicherungsfreien Beschäftigung (Mini-Jobs), zum Bezug von ALG II sowie zur Frühverrentung sollten also reduziert werden."
Auch das gesetzliche Renteneintrittsalter sollte entsprechend der weiter steigenden Lebenserwartung erhöht werden, fügt Steiner hinzu. "Der vorzeitige Renteneintritt mit entsprechenden Abschlägen sollte zwar weiterhin möglich sein - aber nur dann, wenn die resultierende Altersrente über der Grundsicherung im Alter liegt."
Daneben sprechen sich die Experten für eine gesetzliche Verpflichtung zur Altersvorsorge für Personen aus, deren Rentenversicherungsbeiträge eine spätere Rente unter dem Grundsicherungsniveau erwarten lassen. Diese Forderung dürfte allerdings etwas lebensfern sein.
Die Einsparungen bei Abschaffung der Riester-Förderung etwa könnten zur Erhöhung des Bundeszuschusses zur Stabilisierung der Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner genutzt werden. Denkbar seien auch alternative Modelle zur Rentenberechnung, die eine Aufstockung der Altersrenten von langfristig versicherten Geringverdienern durch einen Bundeszuschuss vorsehen.
Das notwendige Geld könnte durch Einsparungen bei der Grundsicherung im Alter, durch Kürzungen etwa der Riester-Förderung und allgemeine Steuern finanziert werden. Allerdings, so räumen die Forscher ein, seien die mit diesen Modellen verbundenen Anreiz- und Verteilungswirkungen noch nicht wissenschaftlich untersucht worden.
Von Michael Kröger