LVZ Leipziger Volkszeitung, 12.04.2010
Fördermittelskandal abgehakt
Stadt will bei der Riemannstraße 52 kein Geld zurück / Verleumdungsprozess gegen Journalisten
Die Stadt Leipzig wird im Fördermittelskandal um eine Immobilie in der Riemannstraße 52 kein Geld zurückverlangen. Das geht aus einem geheimen Rathaus-Papier hervor.
Nach Ansicht des Sächsischen Landesrechnungshofes wurden für die Sanierung des Gebäudes in den Neunzigerjahren umgerechnet eine Million Euro ungerechtfertigter Subventionen gezahlt. Dies habe es der Eigentümerin Sieglinde B. - einer aus München stammenden Rechtsanwältin - ermöglicht, "aus dem Weiterverkauf der geförderten Wohnungen einen Überschuss von fast 600 000 Euro zu erzielen". Nachdem auch die LVZ über die Vorwürfe des Rechnungshofes vom November 2009 berichtet hatte, ließ die Stadt Leipzig die Vorgänge intern überprüfen. Das Ergebnis wurde im März in einer "vertraulichen" Informationsvorlage für den Stadtrat zusammengefasst und liegt jetzt der LVZ vor.
Demnach lehnt die Kommune die Empfehlung des Rechnungshofes ab, die von ihr bewilligten rund 175 000 Euro Städtebaufördermittel "im Rahmen des Möglichen zurückzuführen" oder "Regress gegen die Verantwortlichen" zu prüfen. Begründung: Mit dem Geld seien Sicherungsmaßnahmen an dem einst arg verfallenen Haus bezahlt worden. Solche Arbeiten wirkten "nicht wertsteigernd". Deshalb sei es für die Bewilligung egal, ob die Eigentümerin über andere Programme noch jede Menge Fördermittel vom Freistaat Sachsen erhielt. Dem entgegen warf der Rechnungshof der Kommune vor, sie habe 1996 die 175 000 Euro bewilligt, obwohl ihr "aus dem Investitionsvorrangverfahren bekannt war, dass die Sanierung mit Mitteln der Mietwohnungsbauförderung durchgeführt und die Wohnungen veräußert werden sollten". Hierzu führt die Stadt aus, auch das sei egal. Schließlich würden Städtebaufördermittel "stets gebäude- und nicht eigentümerbezogen" vergeben. Die Pflichten aus der Förderung würden also auch auf die Käufer der Wohnungen übergehen. "Vor diesem Hintergrund sieht die Stadt keinen weiteren Handlungsbedarf."
Nicht mehr zu ändern sei auch, dass die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) durch ein Investitionsvorrangverfahren zugunsten von Sieglinde B. fast 30 000 Euro einbüßte. Grund: Als der Grundstückswert nachträglich noch oben korrigiert werden musste, hatte die Anwältin ihre Erwerberfirma Aedificio Gesellschaft Schönes Bauen mbh bereits aufgelöst. Und sechs sanierte Wohnungen an sich und ein Familienmitglied für knapp 300 Euro pro Quadratmeter verkauft, die übrigen acht Wohnungen an Fremde für 1900 bis 2000 Euro pro Quadratmeter.
Die Riemannstraße 52 spielte eine zentrale Rolle im so genannten Sachsensumpf. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Jahre 2008 entkräfteten jedoch diverse Vorwürfe, hochrangige Juristen hätten im Zusammenhang mit diesem Grundstück, einem Attentat auf den früheren LWB-Chefjuristen Martin K. oder als Besucher des Bordells "Jasmin", in dem auch minderjährige Mädchen anschaffen mussten, Straftaten begangen. Kein einziger Vorwurf aus dem Sachsensumpf-Komplex wurde durch die Staatsanwälte erhärtet. Hingegen erhielten zwei Ex-Prostiuierte aus dem "Jasmin" mittlerweile Anklagen, weil sie behauptet hatten, ein ehemaliger Leipziger Richter und ein ehemaliger Leipziger Staatsanwalt hätten vor 15 Jahren zu ihren Freiern im Bordell gehört. Die Staatsanwaltschaft hält die Angaben der Frauen für unglaubwürdig.
Der ehemalige Richter ist der Ehemann von Sieglinde B. - sie vertritt ihn zurzeit anwaltlich bei einem Prozess gegen zwei Leipziger Journalisten. Diese waren an einem Bericht des Magazins Spiegel zur Sachsensumpf-Affäre beteiligt. Laut Anklage sollen die Journalisten, die die Ex-Prostituierten ausfindig gemacht hatten, Verleumdung und üble Nachrede gegenüber mehreren Justizangehörigen begangen haben. Der Ex-Richter tritt als Nebenkläger auf. Der mit ihm befreundete Ex-Staatsanwalt ist heute Präsident des Amtsgerichtes in Dresden, an dem der Prozess gegen die Journalisten läuft.
Beim Investitionsvorrangverfahren zur Riemannstraße 52 haben die Sachsensumpf-Ermittler vielleicht nicht alles entdeckt. Im Ergebnis rechtfertigten sie den Zuschlag von LWB-Jurist Martin K. an Anwältin Sieglinde B. mit deren angeblich gutem Konzept für die Immobilie. Dabei beantragte sie kurz darauf (zum Glück erfolglos) den Abriss. Auch hatte Martin K. einst ausgesagt, dass Sieglinde B. schon das Nachbarhaus Münzgasse 11 besaß. Seinerzeit habe sie von der LWB 45 000 Euro Schadenersatz verlangt, weil die Münzgasse 11 durch Nässe und Hausschwamm in der Riemannstraße 52 leide. In den "Sumpf"-Ergebnissen steht davon nichts.
von Jens Rometsch