LVZ Leipziger Volkszeitung, 12.04.2010
Unangemessenes Vorgehen der Juristen
Standpunkt von Jens Rometsch
Die Geschichten, die sich um die Leipziger Riemannstraße 52 ranken, würden jeden Sonntag-Abend-Krimi sprengen. Von beinahe tödlichen Schüssen bei Streitigkeiten um das Eigentum an dieser Immobilie bis zum rechtswidrigen Gewähren von einer Million Euro Fördermitteln reicht der Stoff. Von lächerlichen Geldstrafen für die Hintermänner eines Attentats bis zu Anklagen gegen Ex-Prostituierte und Journalisten, die hohe Justizangehörige belastet haben sollen. Zu viel auf einmal, zu konstruiert würde wohl der TV-Zuschauer sagen. Und umschalten.
Doch die Vorgänge sind zu wichtig, um den Kanal zu wechseln. Wenn die beiden Leipziger Journalisten tatsächlich wegen Verleumdung verurteilt werden sollten, hätte das schlimme Folgen für die Pressefreiheit insgesamt. In Sachen Riemannstraße 52 gab es schon mehrfach Strafanzeigen von Juristen gegen Journalisten. Dabei kennt das zivile Presserecht genug Möglichkeiten, sich gegen jede unzutreffende Berichterstattung zu wehren. Dennoch greifen hier ausgerechnet Juristen gleich zu viel größeren Geschützen. Wohl, weil sie weitere Recherchen abschrecken wollen.
j.rometsch@lvz.de