Karl Nolle, MdL

spiegel-online.de, 13.08.2010

Sachsensumpf: Dresdner Gericht verurteilt kritische Journalisten

 
Das Amtsgericht Dresden hat zwei Journalisten wegen übler Nachrede in einem Artikel zur Sachsensumpf-Affäre zu Geldstrafen verurteilt. Ungewöhnlich: Statt eines presserechtlichen Verfahrens gab es ein Strafverfahren und die Dresdner Justiz entschied quasi in eigener Sache. Der Journalistenverband ist entsetzt.

Dresden - Dürfen Journalisten sich wundern? Dürfen sie schreiben, dass es zumindest merkwürdig ist, wenn Polizisten sich schon vor der Vernehmung von Zeugen ihr Urteil gebildet haben? Dürfen sie fragen, ob wohl alles mit rechten Dingen zugegangen ist?

Sie dürfen es nicht. Zwei freie Journalisten, die über die Sachsensumpf-Affäre berichtet haben, sind am Freitag für eine solche Frage wegen übler Nachrede verurteilt worden. Das Dresdner Amtsgericht sprach die beiden in einem Strafprozess schuldig, mit einer Veröffentlichung auf "Zeit Online" Polizisten massiv in ihrer Ehre verletzt zu haben. 2500 Euro muss jeder von ihnen zahlen. Die Journalisten kündigten umgehend Rechtsmittel an.

Zwei Berichte, die Anfang 2008 auf "Zeit Online" und im SPIEGEL erschienen sind, hatte die Anklage beanstandet. Darin geht es um angebliche Kontakte von zwei früheren ranghohen Richtern der sächsischen Justiz zum Leipziger Rotlicht-Milieu Anfang der neunziger Jahre und die späteren Ermittlungen der Polizei.

Strafe fürs Fragestellen

Laut Anklage hätten die beiden Journalisten mit einer bewusst unvollständigen Berichterstattung die Juristen und die Polizeibeamte verunglimpft. Die beiden hochrangigen Juristen traten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Die Staatsanwaltschaft hatte Geldstrafen von jeweils 6000 Euro gefordert, die Nebenklage sogar eine Freiheitsstrafe. Das Gericht blieb hinter diesen Forderungen jedoch weit zurück.

Die beiden Journalisten hatten in dem Artikel für "Zeit Online" länger zurückliegende Ermittlungen der Polizei beleuchtet und die Frage gestellt, ob Beamte möglicherweise unter Druck gesetzt worden sein könnten. Strafrichter Hermann Hepp-Schwab wertete dies bereits als Tatsachenbehauptung. Sie hätten damit schwere und ehrverletzende Vorwürfe gegen die Polizisten erhoben.
Von einem weiteren Vorwurf wurden die Journalisten dagegen freigesprochen. Dabei ging es um einen Bericht des SPIEGEL über die Vorwürfe gegen die beiden Richter, zu dem die beiden Informationen zugeliefert hatten. Für die fraglichen Formulierungen hatte der Autor des Artikels die Verantwortung übernommen und eine Geldstrafe gezahlt, außerdem druckte der SPIEGEL eine Korrektur. Das Strafverfahren wurde eingestellt.

Als "schmerzlich für die beiden Kollegen und schädlich für den Journalismus in Deutschland" bezeichnete Michael Konken vom Deutschen Journalistenverband (DJV) den Richterspruch. "Wenn das Urteil Schule macht, besteht die Gefahr, dass auch andernorts versucht wird, kritisch und investigativ recherchierende Journalisten einzuschüchtern."

"Nicht nachvollziehbar"

Ungewöhnlich an dem Fall ist, dass gegen die Journalisten gleich strafrechtlich vorgegangen wurde. Die Betroffenen hätten sich auch, wie es allgemein üblich ist, zunächst presserechtlich gegen die veröffentlichten Artikel zur Wehr setzen können. Die eigentümliche Begründung der Nebenkläger-Verteidigerin im NDR-Magazin "Zapp": Ein presserechtliches Verfahren sei im Vergleich zu einem strafrechtlichen zu teuer für ihre Mandanten. Statt sich also an die Redaktion zu wenden, wurden die beiden Journalisten persönlich zur Verantwortung gezogen. Nebeneffekt: Der Artikel ist weiterhin auf Zeit Online abrufbar.

"Das Presserecht bietet die notwendigen Instrumente, mit denen sich Betroffene gegen mögliche Fehler von Journalistinnen und Journalisten zur Wehr setzen können", erklärte die DJV-Vorsitzende in Sachsen, Sabine Bachert. Warum in Dresden anders vorgegangen wurde, sei nicht nachvollziehbar. "In Anklage und Prozess wurden völlig normale journalistische Arbeitsabläufe und Handlungen kriminalisiert. Das können wir nicht hinnehmen."

Ebenfalls ungewöhnlich ist, dass ausgerechnet das Amtsgericht Dresden die beiden Journalisten verurteilt hat. So ist der Strafrichter Mitglied des Gerichts, an dem einer der Nebenkläger tätig ist. Der Generalstaatsanwalt des Landes hatte darauf verzichtet, das Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft zu delegieren. "Irritierend" nennt das der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate in "Zapp". Üblichweise würden in solchen Fällen die Verfahren an einen anderen Gerichtsort gegeben, um den Verdacht der Befangenheit auszuräumen.

Sachsen war vor drei Jahren wegen einer angeblichen Korruptionsaffäre lange in den Schlagzeilen. Die Vorwürfe zum sogenannten Sachsensumpf stammten aus einer Aktensammlung der Verfassungsschützer. Externe Prüfer kamen zum Ergebnis, dass die Dossiers überwiegend aufgebauscht worden seien. Aus Sicht der Opposition gibt es aber noch offene Fragen.
ore/ddp/apn

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