Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 25.11.2010

Arendt-Institut kündigt früherem IM und lässt alle Mitarbeiter überprüfen

Das Arbeitsverhältnis mit dem früheren Stasi-Zuträger Michael Richter wird fristlos beendet
 
Am Ende ging es doch schneller als erwartet: Noch am Dienstagmittag war aus dem Dresdner Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung (HAIT) zu hören, man wolle „über die Zukunft des mit Stasi-Vorwürfen konfrontierten Historikers Michael Richter“ erst im Dezember entscheiden. Doch das vom Institut angeforderte Gutachten des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) über Richter, das dem HAIT-Kuratorium auf dessen Sitzung am Dienstagnachmittag präsentiert wurde, war in seiner Beurteilung offenbar eindeutig: Gestern gab Institutsleiter Professor Günther Heydemann bekannt, das Kuratorium habe seinem Antrag auf „fristlose Kündigung des Angestelltenvertrages des Mitarbeiters Dr. Michael Richter“ zugestimmt. Dies betrifft den Vertrag zwischen Richter und dem HAIT, nicht sein laufendes Arbeitsverhältnis mit der TU Dresden.

Laut Heydemann belegt das Gutachten „gravierende, über den bisherigen Kenntnisstand erheblich hinausgehende Aktivitäten Dr. Richters als IM“. Somit geht auch das Kuratorium nun davon aus, dass dieser sich von 1979 bis 1981 nicht unter Zwang zur Zusammenarbeit mit der DDR-Staatssicherheit habe bewegen lassen, obwohl er selbst dies seit seiner Anstellung am HAIT 1993 behauptet hatte.

„Bisher standen uns nur die Auskünfte des BStU von 1991 zur Verfügung“, sagte Kuratoriumsvorsitzende Caroline Wagner. „Das aktuelle Gutachten aber verändert die Sachlage um 180 Grad.“

Zwar war einigen Mitarbeitern und Direktoren des Instituts sowie dem ehemaligen Wissenschaftsminister und Kuratoriumsvorsitzenden Matthias Rößler die Stasi-Vergangenheit Richters seit vielen Jahren bekannt. „Soweit ich weiß, kam es in dieser Angelegenheit aber zu keinen Versäumnissen“, sagt Caroline Wagner, die seit einem Jahr dem Kuratorium vorsteht. „Eine neuerliche Überprüfung Michael Richters war erst aufgrund des Stasi-Unterlagengesetzes von 2006 möglich.“

Bei der „Klärung“ des Falles Richter will es der Leiter des Arendt-Instituts jedoch nicht belassen. „Wir werden nun alle unsere Mitarbeiter durch den Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen überprüfen lassen“, so Günther Heydemann.
von Oliver Reinhard

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