Sächsische Zeitung, 16.12.2010
Luxusrente ab 55 für Sachsens Abgeordnete
CDU und FDP haben die Öffentlichkeit über das Ausmaß der in dieser Woche beschlossenen Altersversorgung getäuscht.
Die von CDU und FDP am Dienstag beschlossene Neuregelung der Altersversorgung der sächsischen Landtagsabgeordneten belastet die Steuerzahler mehr als bisher bekannt. So ist die Ankündigung der Koalition falsch, dass Abgeordnete, die im August 2009 neu ins Parlament gewählt wurden, künftig nur mit finanziellen Abschlägen früher in Rente gehen können.
SZ-Recherchen haben ergeben, dass zwar zunächst ein entsprechender Passus im Gesetzentwurf enthalten war. Der wurde später allerdings ersatzlos gestrichen. Damit haben nun alle Neu-Parlamentarier, wenn sie mindestens 15 Jahre dem Landtag angehört haben, bereits mit 62 Jahren Anspruch auf eine abzugsfreie, lebenslange staatliche Altersversorgung. Nach der ursprünglich geplanten Regelung hätte das diesen Abgeordneten erst mit 67 Jahren zugestanden – analog zu den Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Abhängig von der Dauer ihrer Parlamentszugehörigkeit können sie künftig maximale Rentenansprüche von 63 Prozent der zuletzt gezahlten Grunddiät erwerben. Zurzeit liegt diese bei 4835 Euro im Monat. Die nächste Erhöhung wird für Sommer 2011 erwartet.
Bis 3400 Euro im Monat
Noch üppiger als für die Parlamentsneulinge fallen dann aber die schon zuvor gültigen Versorgungsleistungen für alle Abgeordneten aus, die vor August 2009 im Landtag gesessen haben. Die können nach 13Jahren Parlamentszugehörigkeit sogar bereits mit 55 Jahren die staatliche Altersversorgung in Anspruch nehmen. Auch bei ihnen werden bei einem vorgezogenen Renteneintritt keine Abschläge fällig. Gleichzeitig fällt ihre Maximalrente deutlich höher aus. So können Abgeordnete, die längerfristig ein Mandat innehaben – das ist die Mehrheit der heute im Landtag vertretenen Politiker – einen Rentenanspruch von 63 bis maximal 70 Prozent der letzten Grunddiät erwerben. Nimmt man die aktuelle Diätenhöhe zur Grundlage, stehen ihnen damit Monatsrenten von 3050 bis 3400 Euro zu.
Noch gestern Abend reagierten die Koalitionsfraktionen auf die SZ-Recherche zum neuen Abgeordnetengesetz. Man erklärte nun, zumindest bei dem jetzt auch für die jüngeren Abgeordneten beschlossenen Verzicht auf finanzielle Abzüge im Fall eines früheren Renteneintritts habe es sich um einen „bedauerlichen handwerklichen Fehler“ gehandelt. Man kündigte an zu prüfen, wie man dies durch eine erneute Gesetzesänderung künftig korrigieren könne.
Von Gunnar Saft