Sächsische Zeitung, 15.01.2011
Bank-Prüfer zahlen Sachsen 40 Millionen Euro
Der Streit mit den Wirtschaftsprüfern der Landesbank ist beendet. Doch nun soll Sachsen acht Millionen Euro zahlen.
Dresden. Erstmals hat der Freistaat einen Teilerfolg bei der Aufarbeitung des Landesbank-Desasters erreicht: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse&Coopers (PwC) zahlt 40 Millionen Euro an den Freistaat. Darauf haben sich Sachsen und PwC in einem außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Das teilte das Finanzministerium am Freitag mit.
Wegen der „für beide Seiten bestehenden Unwägbarkeiten“ habe man sich für eine einvernehmliche Beendigung des Streits entschieden. PwC hat über Jahre die Jahresabschlüsse der Landesbank geprüft, aber niemals vor den Milliarden-Risiken gewarnt.
Mit der Zahlung sei kein Schuldeingeständnis von PwC verbunden, betonten beide Seiten. Langjährige „kostenintensive Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen“ würden vermieden. „Unser Ziel war es in diesem Fall, zeitnah einen wirtschaftlichen Beitrag zur Schadensminderung zu erhalten“, sagte Finanzminister Georg Unland (CDU). Es sei ein „sehr ordentliches Ergebnis“ erzielt worden, so Unland. Gemessen an den ursprünglichen Erwartungen des Freistaats – von einem dreistelligen Millionenbetrag ist zu hören – fällt die Summe dann aber doch eher bescheiden aus.
Still und heimlich hatte das Finanzministerium nach SZ-Informationen offenbar sogar bereits im vergangenen Sommer PwC den Entwurf einer Klageschrift zugeschickt und gedroht, damit vor Gericht zu ziehen. Dem Vernehmen nach hat der Freistaat für Rechtsanwaltskosten in dieser Sache rund zwei Millionen Euro ausgegeben.
LBBW gewinnt Gerichtsstreit
Doch wie gewonnen, so zerronnen: Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom Freitag soll der Freistaat rund acht Millionen Euro an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) zahlen. Das bestätigte ein Gerichtssprecher auf SZ-Anfrage (AZ: 2-120 153/10). Da es sich nach Einschätzung von Insidern dabei um eine Art Musterklage handelt, muss sich der Freistaat auf ein wesentlich schnelleres Abschmelzen seiner Garantiesumme einstellen.
Hintergrund des Urteils: Die LBBW hatte als neue Eigentümerin der Landesbank vor rund einem Jahr Klage gegen den Freistaat eingereicht. Dabei ging es zunächst nur um strittige acht Millionen aus ausgefallenen Landesbank-Papieren. Die Schwaben drängten auf eine schnellere Zahlung.
Die Höchstgrenze der Garantiesumme war dabei nie umstritten. Vielmehr drehte sich der Kern des Konflikts um die Frage, wann ein hochspekulatives Papier der alten Landesbank als ausgefallen zu bewerten ist. Die Schwaben ärgerten nach SZ-Informationen die scheibchenweisen Überweisungen aus Sachsen. Auch in dieser Frage bekamen sie jetzt vor Gericht recht: So muss ein Papier nicht erst ausgefallen sein, bevor Sachsen nach Baden-Württemberg Geld überweist; vielmehr reicht es schon, dass „mit einer ganz überwiegenden Wahrscheinlichkeit ein Zahlungsausfall“ eintritt.
Ob es bei dem Richterspruch bleibt, ist jedoch noch offen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das sächsische Finanzministerium teilte am Freitagnachmittag in einer ersten Reaktion mit, zunächst die Urteilsgründe zu prüfen. Zugleich teilte das Ministerium mit, dass es „aufgrund des bisherigen Verfahrensverlaufs“ erwäge, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.
von Annette Binninger