spiegel-online, DER SPIEGEL 14/2011 -Vorabmeldungen, 02.04.2011
Rolf Gössner 38 Jahre lang zu Unrecht vom Verfassungsschutz beobachtet
Umfassend begründet hat jetzt das Verwaltungsgericht Köln, warum es die 38 Jahre dauernde Beobachtung des Bremer Rechtsanwalts und Bürgerrechtlers Rolf Gössner durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor kurzem für rechtswidrig erklärt hat. Das Gericht konnte an keiner einzigen Stelle des vom BfV über Gössner gesammelten und vorgelegten Materials Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen finden – was aber Voraussetzung für die Beobachtung gewesen wäre.
Bereits der "Ausgangspunkt für die Beobachtung", Gössners Engagement im Sozialdemokratischen Hochschulbund, habe "keine ausreichende Grundlage" gebildet, ab 1970 "gezielt in Form einer Personenakte Daten über den Kläger zu erheben und zu speichern".
Später hat das Bundesamt Gössner vorgeworfen, er habe für einen von der DKP gesteuerten Verlag geschrieben. Doch die Verwaltungsrichter befanden, dies sei so selten geschehen, dass sich daraus keine Unterstützung der DKP ableiten lasse; und die Beiträge selbst ließen "auch in ihrer Gesamtheit nicht erkennen, dass der Kläger verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgte".
Gössners Äußerung, die DDR-Bevölkerung habe im Zuge der Wiedervereinigung "mehrheitlich Kohl und Bananen gewählt", so die Richter erkennbar pikiert, könne "nicht ernsthaft als Geringschätzung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bewertet werden". Gössner ist derzeit Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und stellvertretender Richter am Bremischen Staatsgerichtshof.