spiegel-online.de, 18.07.2011
Gerichtsurteil: Atomlobby darf nicht mit Windrädern werben
Wie passen Windräder und ein Kernkraftwerk zusammen? Gut, meinen Atomfans. Gar nicht, meint ein Hersteller von Windkraftanlagen. Er wollte ein entsprechendes Werbemotiv verbieten lassen - und hat damit Recht bekommen.
Berlin - Es sah so idyllisch aus: Blauer Himmel, grüne Wiesen, ein paar Windräder - und ein Atomkraftwerk. Dazu der Spruch "Klimaschützer unter sich. Kernkraftwerk Unterweser und Windenergie: CO2-Ausstoß Null." Mit diesem Plakatmotiv machte die Lobbygruppe Deutsches Atomforum Werbung für Kernenergie.
Zu Unrecht - wie nun das Landgericht Berlin entschied. Die Werbung sei unzulässig, "eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrechts". Damit bestätigten die Richter im Wesentlichen eine Anfang Dezember erlassene einstweilige Verfügung, die die Verbreitung des Plakatmotivs verboten hatte.
Die Fotomontage stellt laut Gericht "eine unzulässige Vereinnahmung der guten Eigenschaften von Windenergie zugunsten von Kernkraftwerken dar, die durch die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit nicht gerechtfertigt sei".
Auf dem Bild waren Windkraftanlagen des Herstellers Enercon aus Aurich zu sehen. Die Firma hatte sich beschwert und eine einstweilige Verfügung beantragt, weil sie keine Werbung für Atomkraft machen will.
Da gegen die Entscheidung Berufung eingelegt wurde, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
stk/dpa-AFX