Karl Nolle, MdL

Agenturen dapd, 18:37 Uhr, 12.10.2011

Die politische Immunität in Sachsen

 
Dresden (dapd-lsc). Als politische Immunität bezeichnet man den Schutz eines Abgeordneten vor Strafverfolgung. Eingeführt wurde sie, um die Mandatsträger vor willkürlichen Verhaftungen zu schützen. Endet die Amtszeit des Abgeordneten, erlischt auch seine Immunität.

In der sächsischen Landesverfassung ist sie in Artikel 55 geregelt. Darin heißt es unter anderem: «Abgeordnete dürfen nur mit Einwilligung des Landtages wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen, festgenommen, festgehalten oder verhaftet werden, es sei denn, dass sie bei Begehung einer strafbaren Handlung oder im Lauf des folgenden Tages festgenommen werden.»

Die Immunität kann nur vom Parlament aufgehoben werden. Der Landtag kann die Entscheidung jedoch auf einen Ausschuss übertragen, der mit Zweidrittelmehrheit beschließen muss.

dapd/grk/kos /1
121837 Okt 11

Karl Nolle im Webseitentest
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