Nächste Schlappe für Dresdens Staatsanwälte beim Thema 19. Februar: Die Durchsuchung der Wohnung im Haus der Begegnung war rechtswidrig, das hat das Amtsgericht Dresden nun offiziell entschieden. Das ist bereits der vierte Teil der Razzia in der Linken-Zentrale, den die Richter der Staatsanwaltschaft um die Ohren hauen.
> PDF Dokumentation der Gerichtsbeschlüsse zu rechtswidrigen Durchsuchungen und Verhaftungen.
Vermummte und schwer bewaffnete SEK- Beamte hatten am Abend des 19. Februar, nach den Krawallen des Tages, das Haus an der Großenhainer Straße gestürmt. Türen wurden zerhackt und aufgesägt, Einrichtung für rund 5 600 Euro zerstört, Computer und Telefone beschlagnahmt und 20 Personen mussten die Nacht in Polizeigewahrsam verbringen (Morgenpost berichtete).
Doch die Rechtmäßigkeit dieses Einsatzes im Auftrag der Staatsanwaltschaft bröckelt immer mehr. Nachdem die Richter bereits die Durchsuchung einer Anwaltskanzlei, der Linken-Büros und die Behandlung zweier Mitarbeiter für rechtswidrig erklärt haben, wurde nun auch die Durchsuchung der Wohnung von Sarah W (dritte Etage) moniert. „Die Durchsuchung der Wohnung erfolgte zu Unrecht", entschied das Amtsgericht Dresden (Aktenzeichen: 270 Gs 3762/11).
„Die Einsatzkräfte sind davon ausgegangen, dass die richterliche Anordnung diese Räume mit abdeckt", so Staatsanwalt Jan Hille. „Künftig muss in ähnlichen Situationen, trotz der gebotenen Eile, vorher aufgeklärt werden, welche anderen Betroffenen im Gebäude sind." Die Entscheidung betreffe aber nicht die Räume des linkenahen Vereins Roter Baum, den die Staatsanwaltschaft durchsucht haben wollte. Ob und was diesem vorgeworfen wird und was eventuell gefunden wurde, konnte Hille gestern nicht sagen.
Der Anwalt von Sarah W. und Linke-Fraktions-Chef im Stadtrat, Andre Schollbach, spricht von einem „Akt der Willkür" und einer „bedenklichen Entwicklung im Freistaat Sachsen".
Von Andreas Weller
Pfarrer König: Die Jagd geht weiter
Auch die Razzia bei Lothar König in Jena steht weiter im Zwielicht: Der Jugendpfarrer soll am 19. Februar in Dresden zu Gewalt gegen Polizisten aufgewiegelt haben. Deshalb gab es im Nachgang eine höchst umstrittene Razzia (Morgenpost berichtete). Die Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung wurden eingestellt. Nun wird noch wegen aufwiegle
rischen Landfriedensbruchs gegen den Gottesmann ermittelt. Staatsanwalt Jan Hille: „Das Verfahren ist in der abschließenden Bearbeitung."
Gestern hat die Staatsanwaltschaft einen Dresdner (23) angeklagt. Der soll mit rund 300 weiteren Krawallos am 19. Februar hinterm Hauptbahnhof Polizisten mit Steinen und Feuerwerkskörpern angegriffen haben. AW