Agenturen, dpa, 16:03 Uhr, 22.12.2011
Strafanzeige wegen Ermittlungen gegen Pfarrer König
Der Fall Lothar König bewegt die Gemüter. Der Pfarrer aus Jena ist ins Visier sächsischer Staatsanwälte geraten, weil er angeblich Straftaten am Rande von Protesten gegen Neonazi-Aufmärsche verübte. Es gibt aber auch eine Anzeige wegen Verfolgung Unschuldiger.
Dresden/Bautzen (dpa) - Im Fall des Jenaer Pfarrers Lothar König bearbeitet die Staatsanwaltschaft Bautzen nun eine
Strafanzeige wegen Verfolgung Unschuldiger. Darüber habe Justizminister Jürgen Martens (FDP) am Donnerstag dem Rechtsausschuss des sächsischen Landtages berichtet, teilte die Linksfraktion mit. Die Staatsanwaltschaft Bautzen war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar. Hintergrund der Anzeige sind Ermittlungen gegen König wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Sie waren im August vorläufig eingestellt worden.
Königs Berliner Anwalt Johnny Eisenberg habe in seiner Anzeige gegen namentlich benannte Staatsanwälte und Kriminalisten den Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger erhoben, da es seiner Meinung nach zu keinem Zeitpunkt einen berechtigten Anfangsverdacht gegen König gab, hieß es. In einem anderen Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Dresden König bereits angeklagt - wegen schweren Landfriedensbruchs. Er wird beschuldigt, bei den Protesten am 19. Februar über Lautsprecher zu Gewalt gegen Polizisten aufgerufen zu haben. König bestreitet das.
Die Linken hatten im Rechtsausschuss auch wissen wollen, warum das Verfahren gegen König nur vorläufig eingestellt wurde. Eine plausible Antwort seien sowohl Martens als auch der Leitende Oberstaatsanwalt Erich Wenzlick schuldig geblieben, sagte Linken-Rechtsexperte Klaus Bartl. Strittig sei, ob das Verfahren gegen König nur geführt wurde, um gewissermaßen nebenbei Königs Tochter Katharina - eine Landtagsabgeordnete der Linken im Thüringer Parlament - abhören, observieren und Inhalte der von ihr geführten Telefonate speichern zu können. Dies wäre ein schwerer Verstoß gegen das Immunitätsrecht.
«Die aus unserer Sicht zutage getretenen deutlichen Widersprüche zwischen Aussagen des Anwalts und der Staatsregierung zum Umgang mit Lothar und Katharina König werden wir dokumentieren und im Ausschuss zur weiteren Stellungnahme der Staatsregierung vorlegen», erklärte Bartl. Die Prüfung eines Rassismus-Vorwurfes bei den Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung habe Martens zugesagt. Demnach sei ein Beschuldigter in den Unterlagen als
«afroamerikanisch- europäischer Mischling mit dementsprechend brauner Hautfarbe» beschrieben, ohne dass Staatsanwälte und Polizisten an diesem Begriff Anstoß nahmen. Königs Anwalt habe deshalb Anzeige wegen Beleidigung gestellt.
Am 10. August hatten Polizisten aus Dresden Königs Dienstwohnung in Jena durchsucht und unter anderem einen Computer und Schriftstücke beschlagnahmt. Die Razzia sorgte auch in Kirchenkreisen für Unmut. König warf den Behörden in Sachsen später vor, Demonstranten gegen Neonazi-Aufmärsche zu «diffamieren, isolieren und kriminalisieren». Die Ermittlungen richten sich gegen Straftäter, die für Gewaltexzesse am Rande der Neonazi-Aufmärsche am 19. Februar verantwortlich gemacht werden. Dabei waren auch mehr als 100 Polizisten verletzt worden.
Autor: Jörg Schurig
dpa jos yysn z2 aro
221603 Dez 11