Der Spiegel 34/2012, Seite 34, 19.08.2012
Schlaflos in Karlsruhe : Die Bundesanwaltschaft wird demnächst Anklage gegen Beate Zschäpe und mehrere mutmaßliche Helfer der Neonazi-Mörder erheben.
Vor Gericht geht es nicht nur um Recht, sondern auch um Wiedergutmachung – doch die Beweisführung ist schwieriger als erwartet.
Meckenheim bei Bonn, Dienstgebäude des Bundeskriminalamts, vierter Stock rechts. Hier, in Raum A 408/409, laufen die Fäden des aufwendigsten Ermittlungsverfahrens der Bundesrepublik zusammen. Dreimal wöchentlich versammelt sich in dem streng abgesicherten Sitzungssaal die Spitze der „Besonderen Aufbauorganisation (BAO) ,Trio‘“ zur Lagebesprechung und erörtert die neuesten Erkenntnisse über die Zwickauer Terrorzelle.
Um einen riesigen Konferenztisch sind 26 gepolsterte Sessel gruppiert, der Polizeiführer sitzt an der Stirnseite, vor einer in beruhigendem Blau getünchten Wand. Von seinem Platz aus hat er eine Weltzeituhr im Blick – Washington, Moskau, Kabul – und gegenüber, rechts in der Ecke, einen anderen Zeitmesser: in rotleuchtenden Digitalziffern zeigt das Gerät an, wie lange das BKA schon versucht, Licht ins Dunkel der Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) zu bringen.
Am vergangenen Freitagmorgen waren es 279 Tage, 21 Stunden und 38 Minuten.
Die Uhr läuft seit November 2011, seit dem Tag, an dem die BKA-Sonderkommission die Ermittlungen zu jener rechts-extremistischen Terrortruppe übernahm, deren Existenz die Sicherheitsbehörden fast 14 Jahre nicht bemerkt hatten. Die unerkannt und ungestört neun Menschen ermordete, weil deren Herkunft nicht ins rassistische Weltbild der Täter passte; und eine junge Polizistin dazu, offenbar stellvertretend für das verhasste „BRD-System“, gegen das sich die Neonazis uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe verschworen hatten.
Viel Zeit bleibt den Ermittlern nicht mehr. Die Bundesanwaltschaft arbeitet unter Hochdruck an der Anklageschrift, die in den kommenden Wochen vorliegen soll, mehrere hundert Seiten sind bereits gefertigt. Derzeit legen die Staatsanwälte mitunter Nachtschichten ein, damit das Hauptverfahren, das aller Voraussicht nach vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München verhandelt wird, rechtzeitig beginnen kann.
Die Mörder Mundlos und Böhnhardt sind tot, aber mit Zschäpe und ihren mutmaßlichen Helfern Ralf Wohlleben, Carsten S. und Holger G. werden die vier noch lebenden Hauptverdächtigen angeklagt. Hinzu könnten noch André E. und der Fernfahrer Matthias D. kommen. Abgetrennt werden höchstwahrscheinlich die Verfahren gegen sieben weitere mutmaßliche Unterstützer, denen die Ermittler eher Rollen am Rand zuschreiben (siehe unten).
Die Erwartungen an den Prozess sind riesig. Für die Angehörigen der Opfer geht es nicht nur um Recht, sondern auch um Gerechtigkeit. und es geht um Wiedergutmachung in einem Fall, in dem der Staat von Anfang an versagte; in dem das rechte Trio unter den Augen der Ermittler abtauchen konnte; in dem die Staatsanwälte keinen Terrorismus erkennen wollten; in dem der Verfassungsschutz Fehler an Fehler reihte. All das machte das Morden einfacher, vielleicht erst möglich.
Im Gerichtssaal wird deswegen die Würde der Opfer mitverhandelt, die lange selbst unter Verdacht standen, als Drogendealer, Geldwäscher oder Waffenhändler – und deren Ermordung Ermittler wie Öffentlichkeit unter der verächtlichen Bezeichnung „Döner-Morde“ subsumierten. Eine gerechte Strafe für die Helfer der Mörder empfänden viele Angehörige der Opfer als Signal und als Linderung des Schmerzes. „ich wünsche mir, dass die Terroristen und ihre Unterstützer hart bestraft werden“, sagt Ramazan Bas, Neffe des erschossenen Nürnberger Blumenhändlers Enver Simsek. „Mein Onkel wird dadurch nicht wieder lebendig, aber ich würde mein Vertrauen in den deutschen Staat zurückgewinnen.“
Kann die Justiz solche Erwartungen erfüllen? Können die Ermittlungen mit archäologischer Präzision Schicht um Schicht dieser beispiellosen Verbrechensserie abtragen, um freizulegen, was geschah und wer dafür verantwortlich ist?
Für den Staat geht es darum zu beweisen, dass er wehrhaft ist, dass er bei der Sühne der Verbrechen so angemessen agiert, wie er es all die Jahre zuvor nicht tat. Es wird sich zeigen, ob der Rechtsstaat in der Lage ist, eine monströse, viele Jahre zurückliegende Serie an politischen Verbrechen aufzuarbeiten – oder ob er ein weiteres Mal scheitert, diesmal an dem Versuch, die Taten angemessen zu ahnden. Ein Scheitern hätte gravierende gesellschaftliche Folgen. Für das Rechtsempfinden. Für die integrationspolitik. Für das ohnehin erschütterte Vertrauen in den Sicherheitsapparat.
Die Ermittlungen sind weit fortgeschritten. Am Donnerstag vergangener Woche haben die Bundesanwälte dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) ihre zentralen Ergebnisse zu Zschäpe präsentiert, wenn auch nicht ganz freiwillig. Der BGH hatte festgelegt, dass „flächendeckende Abklärungen“ des Nsu-umfelds eine Verzögerung der Anklageerhebung nicht rechtfertigten – eine Staatsanwaltschaft könne nicht den Abschluss ihrer Ermittlungen zurückstellen, nur weil sie „zunächst das historische Geschehen in Gänze aufklären möchte“.
Je länger die Ermittlungen laufen, desto offensichtlicher wird, dass es nicht – wie einst mitunter gegen Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF) – einen Prozess geben wird, bei dem Staatsräson juristische Akribie verdrängt. Bei den Haftprüfungsterminen wogen die Ermittlungsrichter das Belastungsmaterial genau ab und formulierten Zweifel. Von den 13 Beschuldigten sitzen nur noch zwei – Zschäpe und Wohlleben – in Haft. in vier Fällen hoben die Richter Haftbefehle auf. Mal weil ein Teil der Taten nach zehn Jahren verjährt war, mal weil Beweise „bei näherem Hinsehen deutlich an Überzeugungskraft“ verlören, wie die Juristen festhielten, als sie André E., den vielleicht wichtigsten unterstützer des Trios über die Jahre, aus der Haft entließen.
Das größte Problem der Ankläger: sie werden im Einzelnen nachweisen müssen, dass die jeweiligen Unterstützer überhaupt von den Terroraktionen wussten. Die Kernfrage – wer außer den beiden Mördern Böhnhardt und Mundlos eingeweiht war – ist bis heute schwer zu beantworten. Der Anwalt Mehmet Daimagüler, der zwei der Opferfamilien vertritt, warnte unlängst öffentlich: ihm schwane „für die Hauptverhandlung Böses“.
Nachdem der Generalbundesanwalt die Ermittlungen am 11. November vergangenen Jahres an sich gezogen hatte, ging plötzlich alles ganz schnell. Als wollte der Rechtsstaat sein Versagen in Rekordzeit wiedergutmachen, folgte Razzia auf Razzia, Festnahme auf Festnahme. Binnen elf Wochen leitete Deutschlands höchster Ermittler nicht weniger als 13 Strafverfahren ein.
Die Bilder gefesselter Verdächtiger, von schwerbewaffneten Elitepolizisten per Helikopter nach Karlsruhe geflogen, suggerierten Stärke. und auch der Fahndungsapparat, den die Bundesrepublik plötzlich gegen die Neonazis in Stellung brachte, war spektakulär: Zu Spitzenzeiten arbeiteten über 400 Beamte für die BAO „Trio“ und absolvierten ein gewaltiges Arbeitspensum. Bis Mitte Mai führten die Ermittler rund 800 Vernehmungen durch, vollstreckten 23 Durchsuchungsbeschlüsse und überwachten 67 Telefon- und Internetanschlüsse.
Dazu werteten sie rund 3600 Beweisstücke und zehn Terabyte an Computerdateien aus – und ließen Hunderte Asservate kriminaltechnisch untersuchen. Eine selbstgebaute Holzkiste etwa, die für den Einbau einer kroatischen Maschinenpistole, Typ Pleter 91, Kaliber 9 mm Luger, vorbereitet war; durch kreisförmige Löcher in der Außenwand konnte unauffällig gefeuert werden. Allein die Verfahrensakte gegen Zschäpe wuchs auf 500 Ordner an, die die Ankläger vergangene Woche dem BGH überreichten.
Die Verdachtsmomente gegen Zschäpe wiegen schwer. sie gilt als einziges noch lebendes Mitglied des „Nationalsozialistischen untergrunds“, alles andere als eine Verurteilung mindestens wegen der „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ wäre eine Überraschung. Aber sie muss darüber hinaus mit einer Verfolgung wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an den Morden rechnen.
Dass die Rechtsextremistin mitgeschossen hat oder vor Ort war, ist nicht erwiesen und eher unwahrscheinlich; allerdings gibt es zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass sie von den Taten ihrer Komplizen Böhnhardt und Mundlos gewusst hat. so sind die Ermittler davon überzeugt, dass Zschäpe – offenbar nach einem exakt ausgearbeiteten Plan – jene PropagandaDVDs verschickte, in denen sich der NSU postum zu seiner Terrorserie bekennt.
Lange war unklar, woher Zschäpe vom Ende der beiden Terroristen wusste, die am 4. November 2011 nach einem Banküberfall in Eisenach von der Polizei gestellt worden waren. Aufklärung könnte die Aussage der Mutter von Uwe Böhnhardt bringen, die dem BKA erklärte, Zschäpe habe sich am 5. November gemeldet und ihr erzählt, „dass die beiden sie angerufen“ hätten, mit dem Auftrag, die Eltern über ihr Schicksal zu informieren. Am Telefon habe Zschäpe gesagt, dass Böhnhardt und Mundlos „keinen anderen Ausweg gesehen“ und „sich erschossen hätten“. Allerdings konnten die Fahnder bislang keinen Beleg für einen entsprechenden Anruf der beiden Männer bei ihrer Komplizin finden. Die soll, nach Überbringung der Todesnachricht, die Propaganda-DVDs des NSU in die Post gesteckt haben.
In dem Video, an dem über Jahre gearbeitet wurde und zu dem es ein handschriftliches Drehbuch gibt, sind unter anderem Fotos dreier Opfer eingeschnitten, die nur von den Mördern aufgenommen worden sein können. Außerdem wird Zschäpe durch die Aussage von Holger G. belastet, der den Ermittlern schilderte, wie er einst eine Pistole nach Zwickau gebracht hatte und von Zschäpe am Bahnhof abgeholt worden war (SPIEGEL 2/2012). Das Mordgerät, so G., hätten die beiden Uwes in Zschäpes Beisein ausgepackt und durchgeladen.
Weil die Rechtsextremistin die vom NSU postulierte „energische Bekämpfung der Feinde des Deutschen Volkes“ offenkundig guthieß, werden ihr die Ankläger sehr wahrscheinlich eine Beteiligung an „gemeinschaftlich begangenem Mord“ in bis zu zehn Fällen vorwerfen. und selbst wenn die Richter dieser Argumentation nicht folgen, kennt das strafrecht noch die „psychische Beihilfe“. Darunter, so heißt es in der Fachliteratur, ist die „unterstützende Bestärkung von Tatplan, Tatentschluss oder Tatausführungswillen“ zu verstehen.
Präzedenzfälle gibt es einige. Erst im Juli fällte das Oberlandesgericht stuttgart ein – noch nicht rechtskräftiges – Urteil gegen die frühere RAF-Frau Verena Be-cker: Wegen „psychischer Beihilfe“ zum Buback-Mord wurde sie zu vier Jahren verurteilt.
Bei Beate Zschäpe kommt ein Vorwurf hinzu, der angesichts der anderen NSU-Verbrechen auf den ersten Blick marginal erscheinen mag, aber ebenfalls zu einer langjährigen Freiheitsstrafe führen könnte. Am 4. November, nach dem Tod von Böhnhardt und Mundlos, steckte sie den konspirativen Unterschlupf der Gruppe in Zwickau in Brand; es kam zu einer Verpuffung, die das Haus an der Frühlingsstraße schwer beschädigte. in der Nachbarwohnung befand sich zu diesem Zeitpunkt die damals 89-jährige gehbehinderte Charlotte E., die nur dank des beherzten Eingreifens ihrer Nichte aus dem brennenden Gebäude gerettet wurde.
Bislang schweigt Zschäpe eisern. Ihr droht eine lebenslange Freiheitsstrafe; allein auf „besonders schwere Brandstiftung“ stehen bis zu 15 Jahre Haft.
Ähnlich engmaschig ist das Netz der Indizien, das die Fahnder um Ralf Wohlleben gesponnen haben. Der 37-jährige Rechtsextremist, der zeitweise führende Funktionen in der NPD bekleidete, gilt als Unterstützer der ersten Stunde. Den Ermittlungen zufolge gehörte er bereits der „Kameradschaft Jena“ an, aus der sich Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe Anfang 1998 in den Untergrund absetzten. in den ersten Jahren der Flucht soll Wohlleben das Trio unter anderem mit Geld unterstützt haben.
Die BAO „Trio“ hält ihn für den anfänglichen „Logistiker, Kontakt- und Finanzmittler“ der Zelle; bis ins Jahr 2001 hinein habe er über den Verbleib der drei Flüchtigen Bescheid gewusst. Die genaue Dauer des konspirativen Kontakts zwischen Wohlleben und dem Trio dürfte für die Frage der Verjährung eine entscheidende Rolle spielen.
Dagegen wirkt die Beweislast eines weiteren Vorwurfs gegen Wohlleben umso schwerer: Der Neonazi ist dringend verdächtig, Beihilfe zu vielfachem Mord geleistet zu haben. Gleich drei Zeugen belasteten ihn schwer.
Den Anfang machte Holger G.: Der sagte aus, Wohlleben habe mit ihm und dem Trio über den bewaffneten Kampf im Untergrund diskutiert. Demnach wäre Wohlleben über das mörderische Konzept des NSU informiert gewesen. Über-dies, so G., habe Wohlleben ihn mit dem Transport einer Pistole beauftragt und ihm gesagt, es sei besser, wenn er nicht wisse, „was die drei damit vorhaben“.
Auch bei der Beschaffung einer weiteren Waffe – jener ceska 83, mit der die Terrorzelle neun Migranten ermordete – spielte Wohlleben offenbar eine zentrale Rolle. Übereinstimmend berichteten der Mitbeschuldigte Carsten S. und der Zeuge Andreas S., dass Wohlleben in einem Neonazi-Laden in Jena nach einer scharfen Handfeuerwaffe habe fragen lassen.
In einer zähen Vernehmung räumte Andreas S., ein früherer Mitarbeiter des Ladens, nach anfänglichem Leugnen ein, das gewünschte Mordinstrument be-schafft zu haben („Ja, ich hab dem die scheiß Knarre besorgt“) – für 2500 Mark habe er es weiterverkauft. Das Geld dafür, so gestand wiederum Carsten S., sei von Wohlleben gekommen.
Mehr als fünf Stunden lang schilderte Carsten S. am 1. Februar vor dem Ermittlungsrichter in Karlsruhe, wie Wohlleben ihn seinerzeit mit der Beschaffung der Pistole für das Trio beauftragt habe. Die Waffe mit Schalldämpfer und Munition, so S., habe er per Rucksack mit dem Zug nach Chemnitz gebracht. Dort sei er von Böhnhardt und Mundlos abgeholt worden, in einem Kaufhausrestaurant in der Nähe des Bahnhofs habe man etwas gegessen. Zschäpe sei kurz dazugestoßen.
Anschließend sei er mit Böhnhardt und Mundlos durch einen Bauzaun in ein nahe gelegenes Abbruchhaus geklettert, wo er den beiden die Ceska überreicht habe. „Nach der Übergabe der Waffe“, so Carsten S., „bin ich dann alleine zum Bahnhof zurückgegangen.“
Die beiden Mörder packten die Schusswaffe in Zschäpes Beisein aus und luden durch.
Der Haftrichter hält Wohlleben für dringend verdächtig, „neun Mordanschläge objektiv gefördert“ zu haben, er habe „zumindest billigend in Kauf genommen“, dass die Pistole „zur Tötung von Menschen aus politischen Beweggründen eingesetzt“ werde. Genau wie Zschäpe macht Wohlleben von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, auch seine Anwältin Nicole Schneiders möchte sich nicht äußern.
Als weitere Schlüsselfigur im Unterstützernetzwerk gilt André E. – und er ist der wohl schwierigste Fall für die Ermittler. Auf seinem Oberkörper sind die Worte „Die Jew die“ (stirb, Jude, stirb) eintätowiert, darunter, in germanischen Runen, die NS-Losung: „Du bist nichts, dein Volk ist alles.“ Die Kriminalisten haben zwar zahlreiche belastende Details zu E. zusammengetragen – aber viele davon können aufgrund von Verjährungsfristen wohl nicht mehr geahndet werden. so stießen die Ermittler auf einen Mietvertrag E.s für eine Plattenbauwohnung in Chemnitz, die der Gruppe ab Frühjahr 1999 als Versteck gedient haben soll. Auch den Kontakt zu Matthias D., einem früheren Kameraden der Nazi-Truppe „Weiße Bruderschaft Erzgebirge“, soll E. vermittelt haben; D. fungierte als Hauptmieter für die letzten Wohnungen des Trios.
Gemeinsam mit seiner Ehefrau Susann soll sich André E., so ein Verfahrensinsider, vor allem um die „menschliche Betreuung“ der untergetauchten Gesinnungsgenossen gekümmert haben. Dass der Rechtsextremist, der zuletzt nur knapp sechs Kilometer vom Versteck des Trios in der Zwickauer Frühlingsstraße entfernt wohnte, in all den Jahren nichts vom Treiben der Terroristen mitbekommen hat, erscheint sehr unwahrscheinlich: in mehreren Fällen, so ermittelten die Fahnder, mietete ein Mann, der sich als André E. auswies, Fahrzeuge, die offenbar bei Anschlägen und Überfällen von Böhnhardt und Mundlos zum Einsatz kamen – zuletzt Ende 2000, kurz vor Deponierung einer NSU-Bombe in einem iranischen Lebensmittelgeschäft in Köln (SPIEGEL 3/2012). Doch der Freundschaftsdienst ist verjährt.
Zudem entpuppten sich Bildsequenzen aus dem NSU-Bekennervideo, die Kriminaltechniker auf E.s Computer sicherstellten, als wenig belastbare Spur: sie waren zu einem Zeitpunkt abgespeichert worden, als die Medien bereits Ausschnitte aus dem Film veröffentlicht hatten. Was bleibt, sind zwei Bahncards, ausgestellt auf die Namen der Eheleute E., aber versehen mit den Fotos von Böhnhardt und Zschäpe – sowie eine Reihe verdächtiger Telefonverbindungen.
Kurz nachdem Zschäpe am 4. November ihre Zwickauer Wohnung zur Explosion gebracht hatte, versuchte sie mehrfach, André E. zu erreichen. Die darauffolgende Nacht, so vermuten die Beamten, könnte sie in Glauchau, elf Kilometer entfernt, verbracht haben. Dort, aus einer Telefonzelle am Bahnhof, wurden zwischen 2.57 und 3.45 uhr fünfmal Anschlüsse von André E. angewählt.
Was Zschäpe wollte, könnte E. erzählen, doch er verweigert die Aussage. Für die Ermittler bleibt deshalb nur die Interpretation diverser Indizien, die allenfalls eine Anklage zulassen, bei der jetzt schon absehbar ist, dass sie vor Gericht heftig
umstritten sein wird. Für E.s Rechtsanwalt Herbert Hedrich, der in großen Terrorprozessen wie dem Mykonos-Verfahren als Verteidiger tätig war, ist die Entlassung seines Mandanten durch den Bundesgerichtshof ein Zeichen, „dass sich der BGH nicht von der allgemeinen politischen Hysterie hat einfangen lassen“.
Zur neuralgischen Zeitmarke für das Gericht wird möglicherweise das Jahr 2001. Bis dahin haben die Ermittler die Terrorkarriere der drei erstaunlich präzise aufhellen können, auch deshalb, weil der frühere Neonazi-Anführer Tino Brandt als V-Mann detaillierte Einblicke lieferte (SPIEGEL 1/2012). Doch 2001 hörte nicht nur Brandt auf zu berichten, etwa zur selben Zeit zogen sich auch Wohlleben und Carsten S. zurück. Alles, was danach kam, lässt sich nur bruchstückhaft rekonstruieren – und alles, was davor geschah, ist, zumindest was die Terrorismus-Vorwürfe betrifft, verjährt. Deshalb werden mehrere der Beschuldigten wie Jan W. oder Thomas S., der eingeräumt hat, dem Trio TNT geliefert zu haben, wohl straffrei ausgehen. Immerhin 6 der 13 Beschuldigten haben mit der Anklagebehörde kooperiert und teils umfassende Geständnisse abgelegt. Besonders die Angaben von Max-Florian B., Holger G. und Carsten S. lieferten den Ermittlern wichtige Glieder für ihre Beweisketten. Ankläger wie Verteidiger rechnen mit einem langwierigen Verfahren; allein der Hauptprozess gegen Zschäpe, an dem wohl Dutzende Nebenklagevertreter beteiligt sein werden, dürfte länger als ein Jahr dauern.
Das Verfahren wird sich auch deshalb hinziehen, weil sich die Bundesanwälte die Aufklärung jedes einzelnen der Morde vorgenommen haben, sie wollen damit ein Zeichen an die Angehörigen der Opfer senden. Wichtige Fragen sind bis heute offen: Wer suchte die Opfer aus? Gab es Helfer vor Ort oder unbekannte Mitwisser? So kann es sein, dass am Ende dieses Verfahrens zwar eine forensische Wahrheit steht, die aber nur teilweise der historischen Wahrheit entspricht.
Alles wäre anders, wenn Beate Zschäpe reden würde. ob die Rechtsextremistin vor den Richtern ihr Schweigen bricht, gehört zu den großen Rätseln des Mammutverfahrens. sie hat schon einmal, im Juni 1996, mit den Ermittlern kooperiert, damals ging es um die Verbrennung eines Kreuzes in Ku-Klux-Klan-Manier; Zschäpe verpfiff bei der Polizei 18 Kameraden, darunter Böhnhardt und Mundlos. Öffnet sie sich ein weiteres Mal?
Am Rande ihrer Haftvorführung am 13. November 2011 sagte sie während einer Pause einen bemerkenswerten Satz, der Ermittler wie Angehörige hoffen lässt: sie habe sich „nicht gestellt, um nicht auszusagen“.
Sven Röbel, Holger Stark
Schwieriger Prozess
Beschuldigte im Ermittlungskomplex um die Zwickauer Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ NSU), mögliche Anklagepunkte:
DIE ZELLE
Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos,
Beate Zschäpe (37)
VORWURF: Bildung einer terroristischen Vereinigung, gemeinschaftlich begangener Mord bzw. Beihilfe dazu, besonders schwere Brandstiftung in Tateinheit mit versuchtem Mord. Die Rechtsextremistin gilt als einziges noch lebendes Mitglied des NSU. Gemeinsam mit Mundlos und Böhnhardt ging sie 1998 in den Untergrund, nach dem Auffliegen der Terrorzelle soll sie im November deren letztes Versteck in Zwickau in Brand gesetzt und DVDs verschickt haben, in denen sich der NSU zu zehn Morden und zwei Bombenanschlägen bekennt. Danach stellte sie sich der Polizei und kam in U-Haft. Bislang verweigert sie die Aussage.
Ralf Wohlleben (37)
VORWURF: Beihilfe zum Mord. Unter anderem soll der frühere NPD-Kader eine zentrale Rolle bei der Beschaffung von Waffen gespielt haben, darunter jene Ceska-Pistole, mit der der NSU neun Migranten ermordete. Er sitzt in U-Haft, verweigert die Aussage. Anklage wahrscheinlich
Holger G. (38)
VORWURF: Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. G. transportierte – angeblich im Auftrag Wohllebens – eine Waffe für das Trio und überließ Böhnhardt noch 2011 Ausweispapiere. Er legte ein umfassendes Geständnis ab, kam aus der U-Haft frei und ist einer der wichtigsten Belastungszeugen.
Anklage wahrscheinlich
Carsten S. (32)
VORWURF: Beihilfe zum Mord. S. kaufte, angeblich mit dem Geld Wohllebens, die Tatwaffe der „Ceska“-Mordserie und ieferte sie an die Zelle nach Chemnitz. S. hat umfassend gestanden und gab an, sein Handeln zu bereuen. Aufgrund seines Alters zur Tatzeit kommt die Anwendung des Jugendstrafrechts in Betracht. Anklage wahrscheinlich
André E. (33)
VORWURF: Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. E. soll dem Trio bereits seit den neunziger Jahren geholfen haben, etwa bei der Anmietung von Fahrzeugen, einer Wohnung und mit gefälschten Bahncards. Bis zuletzt hielt er offenbar Kontakt zu den dreien. Viele Vorwürfe sind verjährt; er verweigert die Aussage. Anklage möglich
Matthias D. (37)
VORWURF: Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Der Fernfahrer fungierte als Hauptmieter der letzten beiden NSU-Wohnungen in Zwickau. Über die wahre Identität des Trios und die Aktivitäten der Terrorzelle habe er nichts gewusst, erklärte er den Ermittlern. D. wurde Ende Mai aus der U-Haft entlassen.
Anklage möglich
Mandy S. (37)
VORWURF: Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. 1998 vermittelte die Ex-Freundin von Max-Florian B. dem Trio einen Unterschlupf in B.s Wohnung. Zudem besaß Zschäpe gefälschte Papiere auf ihren Namen. S. machte ausführliche Angaben, bestritt aber, vom Terror der Zelle gewusst zu haben.
Anklage unwahrscheinlich
Max-Florian B. (34)
VORWURF: Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. 1998 versteckte er das Trio in seiner Wohnung und half Mundlos bei der Beschaffung eines gefälschten Passes auf seinen Namen. Auch B. hat umfassend gestanden und den Fahndern wichtige Details geliefert. Einige Vorwürfe gegen ihn gelten als verjährt. Anklage unwahrscheinlich
Thomas S. (44)
VORWURF: Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Der frühere Neonazi und „Blood & Honour“- Aktivist gab bei der Polizei zu, Mundlos Ende der neunziger Jahre mit Sprengstoff versorgt zu haben. Nach der Flucht des Trios kümmerte er sich um ein Versteck für die drei. Die Vorwürfe gegen ihn dürften bereits verjährt sein. Anklage unwahrscheinlich
Jan W. (37)
VORWURF: Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes soll sich die einstige Neonazi-Größe Ende der Neunziger nach Waffen für das Trio umgehört haben. Gegenüber dem BKA wollte er sich nicht zu den Vorwürfen äußern; Angaben zu seiner Vergangenheit verweigerte er. Anklage unwahrscheinlich
Susann E. (31)
VORWURF: Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Die Ehefrau von André E. galt bis zuletzt als enge Vertraute von Zschäpe, die ihren Namen als eine ihrer Tarnidentitäten nutzte. Ob E. von den Morden der Zelle wusste, ist unklar. Vor der Polizei machte sie bislang lediglich Angaben zur Person.
Anklage unwahrscheinlich
Pierre J. (35)
VORWURF: Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Die Bundesanwaltschaft verdächtigt ihn, Waffen an Mundlos geliefert zu haben. Nach Ermittlungen des Bundeskriminalamts gibt es jedoch keine Hinweise auf eine Zugehörigkeit zur rechten Szene. J. sagte bei der Polizei aus – und bestritt die Vorwürfe. Anklage unwahrscheinlich
Herrman S. (42)
VORWURF: Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Dem Bundeskriminalamt liegen Hinwiese vor, wonach der frühere
Kollege von Pierre J. Waffen für Mundlos beschafft haben könnte. S. gab in seiner Vernehmung an, lediglich mit Schreckschusswaffen gehandelt zu haben; Mundlos kenne er nicht. Anklage unwahrscheinlich