Karl Nolle, MdL

Agenturen, dapd, 19:45 Uhr, 01.02.2013

Schuldenbremse kommt in sächsische Landesverfassung - Fraktionen erzielen nach monatelangem Ringen Durchbruch

 
Dresden (dapd-lsc). Als fünftes Bundesland will Sachsen in seiner Landesverfassung eine Schuldenbremse verankern. Darauf einigten sich am Freitag in Dresden die Fraktionsvorsitzenden aller Parteien im sächsischen Landtag mit Ausnahme der rechtsextremen NPD, die in die Gespräche nicht einbezogen wurde. Nach monatelangem Ringen unterzeichneten die Chefs der Regierungskoalition aus CDU und FDP sowie die Opposition aus Linken, SPD und Grünen ein Papier, das eine Änderung der Landesverfassung vorsieht.

CDU-Fraktionschef Steffen Flath sprach von einem guten Ergebnis für solide sächsische Finanzen. Der Linke-Fraktionsvorsitzende Rico Gebhardt bezeichnete die parteiübergreifende Einigung als demokratische Zeitenwende, FDP-Fraktionschef Holger Zastrow als Sternstunde des Parlaments.

Die SPD will noch ihre Mitglieder befragen

Die Verfassungsänderung durch alle fünf Fraktionen ist allerdings noch nicht endgültig beschlossene Sache, weil beispielsweise die SPD erst nach einer Mitgliederbefragung in der Partei endgültig grünes Licht geben will. Zudem stehen noch parlamentarische Anhörungen und Debatten aus, bis es zur Abstimmung im Landtag kommt.

Bislang haben Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern zwar Neuverschuldungsverbote verfassungsrechtlich festgeschrieben. Der Sinn einer Schuldenbremse in der Landesverfassung ist aber umstritten. Eine 2009 im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht bereits vor, dass die Länder ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen. Zudem ist die Schuldenbremse bereits im sächsischen Haushaltsgesetz verankert.

Die schwarz-gelbe Koalition hatte die Pläne für ein Neuverschuldungsverbot in der Verfassung vor einem Jahr auf den Tisch gelegt. Damit wollen CDU und FDP auf die Staatsverschuldung sowie die internationalen Finanz- und Schuldenkrisen reagieren. Notwendig ist jedoch eine Verfassungsänderung, die nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Landtag und damit den Stimmen mehrerer Oppositionsfraktionen möglich ist. 

Opposition setzt sich mit zentralen Forderungen durch

Im nun getroffene Konsens konnten alle Fraktionen Vorschläge verankern. Als Zugeständnis an die Linke, die eine Schuldenbremse ursprünglich ablehnte, wurde neben den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch der soziale Ausgleich festgeschrieben. Die SPD setzte sich mit der Forderung nach einem Schutzmechanismus für die Kommunen durch, dass notwendige finanzielle Kürzungen wegen der Schuldenbremse nicht einseitig zulasten der Kommunen gehen.

SPD-Fraktionschef Martin Dulig sprach von einem insgesamt guten Kompromiss. Einzig Grünen-Fraktionschefin Antje Hermenau zeigte sich unzufrieden. Zwar sei die Verankerung der Schuldenbremse geglückt. Das sei ein Erfolg. Doch wichtige Forderungen der Grünen auf weitere Verfassungsänderungen, wie etwa die Einführung eines Anspruchs auf Informationsfreiheit für öffentliche Daten oder die Erweiterung für Umweltschutzziele, hätten nicht durchgesetzt werden können.

Von Gregor Klaudius

dapd/T2013020101909/grk/mar
011945 Feb 13

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