Agenturen, dpa, 16:34 Uhr, 21.03.2013
Streit um Wahlgesetz: Maulkorb für Sachsens Chef-Statistikerin?
Bei einer Anhörung zur Neueinteilung der Wahlkreise gibt es im Innenausschuss heftige Diskussionen. Das Innenministerium spricht von einem Missverständnis.
Dresden (dpa/sn) - Der Streit um die geplante Änderung des sächsischen Wahlgesetzes spitzt sich zu. Die Opposition warf der Regierung am Donnerstag vor, einer zur Ausschussanhörung geladenen Sachverständigen einen Maulkorb verpasst zu haben. Demnach habe der Innenminister der Präsidentin des Statistischen Landesamtes und Landeswahlleiterin, Irene Schneider-Böttcher, untersagt, zum Gesetzesentwurf als Fachfrau Stellung zu nehmen. Von einer «Unverschämtheit» und «Brüskierung des Parlaments» war die Rede.
Das Innenministerium wies die Vorwürfe als unbegründet zurück. «Es gibt keinen Maulkorb», sagte ein Sprecher. In einem Schreiben sei Schneider-Böttcher mitgeteilt worden, dass es keine Bedenken gegen eine Aussage gebe. «Ich hätte mich äußern dürfen, aber nicht in meiner dienstlichen Funktion», sagte Schneider-Böttcher der Nachrichtenagentur dpa. Genau darauf habe aber die Kommission Wert gelegt und daher auf eine Stellungnahme verzichtet.
Später bezeichnete das Innenministerium den Vorgang als «bedauerliches Missverständnis». Es lägen weder eine «Brüskierung des Parlaments» noch ein «Redeverbot» vor. Beamte dürften grundsätzlich als Sachverständige auftreten. «Sie treten dann aber als Privatpersonen auf, die nicht für ihren Dienstherren sprechen. Andernfalls wäre die Unabhängigkeit als Sachverständiger nicht gewährleistet, weil das besondere dienstrechtliche Beamtenverhältnis gelte», hieß es in der Stellungnahme des Ministeriums.
Im Innenausschuss des Landtags ging es am Donnerstag um die geplante Neueinteilung sächsischer Wahlkreise. Für den neuen Zuschnitt will das Parlament vor der Landtagswahl 2014 das Wahlgesetz ändern. Bei Landtagswahlen hat die CDU in Vergangenheit fast jeden Wahlkreis erobert. Die Opposition argwöhnt, dass die Regierung nachhelfen will, damit sich das in Zukunft nicht ändert.
Wenn es um Änderungen des Wahlgesetzes gehe, müsse auch die Vorsitzende der Wahlkreiskommission angehört werden, sagte der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, André Hahn. Laut Grünen hätten die bisher geladenen Sachverständigen dem Gesetzentwurf zwar Verfassungsmäßigkeit bescheinigt, aber auch eine politische Ausgestaltung zugunsten der größten Partei. Experten forderten demnach Änderungen bei den Zuschnitten der kreisfreien Städte. Die CDU will das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden.
Autoren: Christiane Raatz, Jörg Schurig
dpa jos yysn z2 aro
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