Der Spiegel 13/2013, Seite 80, 25.03.2013
Staat & Partner - Leipziger Staatsanwälte ließen sich bei Ermittlungen gegen Ex-Vorstände der Sachsen LB von einer Großkanzlei helfen — die Verteidiger halten das für unzulässig.
Staat & Partner - Leipziger Staatsanwälte ließen sich bei Ermittlungen gegen Ex-Vorstände der Sachsen LB von einer Großkanzlei helfen — die Verteidiger halten das für unzulässig.
Was für Ermittlungen: Fünf Jahre und fünf Monate lang jagte die eher beschauliche Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Leipzig ehemalige Vorstände der Sächsischen Landesbank. Zog Ermittler des Bundeskriminalamts hinzu, durchsuchte an 28 Orten, sichtete t000 Terabyte digitale Daten, wertete 600o Aktenordner mit Geschäftsunterlagen aus, befragte 150 Zeugen im In- und Ausland.
Am Ende produzierten die Ermittler 90o Ordner mit Straf- und Beiakten und eine gewaltige 600-Seiten-Anklage — die Ankläger im NSU-Verfahren mit zehn Mordopfern kamen mit 500 Seiten aus.
Man hat sich also viel Mühe gegeben, um vier Ex-Vorständen der 2007 notverkauften Bank Untreue und unrichtige Darstellung von Bilanzen mit einem verursachten Schaden im dreistelligen Millionenbereich vorzuwerfen.
Diese Anstrengung sei völlig vergebens gewesen, behaupten die Verteidiger der angeklagten Banker. Sie monieren, dass die Leipziger ihre Anklage auf umfangreiche Vorarbeiten der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer stützen. Die Staatsanwaltschaft habe „ihre Arbeit in einem Umfang auf eine Rechtsanwaltskanzlei delegiert", der sich „als singulär in der deutschen Rechtsgeschichte" darstelle, schreiben die Anwälte in einer Stellungnahme.
Eine Anklage, die indirekt aus der Feder einer Anwaltskanzlei stammt, das wäre tatsächlich ein Novum. Aber ist der Vorgang auch rechtswidrig?
Es ist nicht das erste Mal, dass Kanzleien Kernaufgaben des Staates übernehmen. Wenn Zusammenhänge so komplex sind, dass die Staatsdiener sie nicht mehr überblicken, ist diese Art von Beratung nicht unüblich. So wurden Gesetzentwürfe, etwa für den Finanzsektor, von Experten in Kanzleien formuliert. Man kann das als Kapitulation des Staates vor der Wirtschaft sehen. Aber auch als den Versuch einer Behörde, Waffengleichheit herzustellen, indem sie sich wie ihre Gegner der teuersten und besten Fachleute bedient.
Thomas Emde, Partner im Bereich Bank- und Finanzrecht bei Freshfields hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft auf 408 Seiten dargelegt, welche Pflichtverletzungen den Ex-Vorständen zur Last gelegt werden könnten (SPIEGEL 46/2012). Emdes Gutachten vom Herbst 2012 war eine Watsche für die Banker. Er zog Vergleiche mit „Schönwetterpiloten", die ahnungslos auf ein Sturmtief zurasten.
Schon damals nahmen die Verteidiger der Banker intern Stellung und griffen das Gutachten an, das den sächsischen Staat mindestens zwei Millionen kostete. Der Düsseldorfer Strafrechtler Sven Thomas, der einen der Ex-Vorstände vertritt, zürnte: „Von einem Outsourcing der Arbeit der Staatsanwaltschaft und einer unvertretbaren Privatisierung der Strafjustiz im Ermittlungsverfahren ist bis heute weder in der Rechtsprechung noch in der Literatur jemals die Rede gewesen."
Tatsächlich beruft sich die Anklage wiederholt auf das Gutachten, um die Untreue der Banker zu belegen.
Als Einfallstor könnte der Verteidigung der Umstand dienen, dass Emde die Arbeit am Gutachten offenbar in weiten Teilen an Mitarbeiter der Kanzlei delegierte. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft vom Dezember beziffert Emde seinen Anteil an der Arbeit mit 1500 Stunden, den seiner Hilfskräfte mit 3400.
Das könnte vor Gericht ein Problem werden. Die Verteidiger verweisen auf den Bundesgerichtshof, der festgestellt hat, dass Sachverständige „die Pflicht zur persönlichen Gutachtenerstattung" haben und ein „Delegationsverbot" besteht. Als Hilfskräfte akzeptiert werden in der Regel Laborangestellte und Techniker. „Ich gehe davon aus, dass das Gutachten letztlich unverwertbar ist", glaubt der am Verfahren beteiligte Kölner Verteidiger Björn Gercke.
Dazu kommt, dass der vielbeschäftigte Emde noch einen externen Teilgutachter hinzuzog: die Wirtschaftsprüfer von Deloitte. Für mehrere hunderttausend Euro lieferten diese ebenfalls ihre Meinung zu möglichen Pflichtverletzungen der Banker. Emde will sich zu alldem nicht äußern, die Staatsanwaltschaft versichert, dass sie davon ausgehe, alle ihre Erkenntnisse seien vor Gericht auch verwertbar.
Dass die Verteidiger versuchen, die Rechtmäßigkeit der Anklage in Frage zu stellen, ist strategisch verständlich. Noch im Januar hatten sie mit der Staatsanwaltschaft über die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen gesprochen. Dann erhob diese überraschend Anklage. Angeblich auf Druck von oben. Die Staatsanwaltschaft verneint das und bestreitet Einstellungsangebote.
Der öffentliche Druck in der Causa ist unstrittig. Bisher sind die Verantwortlichkeiten in dem gesamten Bankdesaster, für das Sachsen mit bis zu 2,75 Milliarden Euro haften muss, nicht juristisch geldärt. Einzig die Politiker im Verwaltungsrat der Sachsen LB blieben von Ermittlungen und Anklagen unbehelligt.
Steffen Winter