Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 14.01.2014

Gericht stoppt Justizministerium

 
Um zwei Führungsjobs in der Justiz wird mit harten Bandagen gerungen. Ein Prozess sorgt seit Wochen für Gesprächsstoff bei Richtern und Staatsanwälten. Mit der Personalpolitik des Justizministeriums müssen sich wieder einmal die Gerichte beschäftigen.

Das Verwaltungsgericht Dresden hat jetzt die Besetzung von zwei Führungspositionen vorläufig gestoppt, weil die Auswahl unter den Bewerbern nicht rechtmäßig war, sagte Gerichtssprecher Hanns-Christian John. Die Richter untersagten es dem Ministerium per Eilbeschluss, seinen Favoriten auf die Stelle des Präsidenten des Amtsgerichts Chemnitz zu setzen. Gleiches gilt für die Position des Leiters der Staatsanwaltschaft Leipzig.

Es ist nicht das erste Mal, dass das Ministerium an den strengen formalen Vorschriften bei der Auswahl seiner Führungskräfte scheitert. Ein Beispiel ist das Amtsgericht Dresden. Zwei Jahre hatte es gedauert, bis die Stelle des Präsidenten wieder besetzt werden konnte. Anfang 2013 wurde Hans Strobl ernannt – er hatte sich erfolgreich durch zwei Instanzen geklagt. Das Ministerium wollte ursprünglich einen anderen Kandidaten für dieses Amt.

Die beiden aktuellen Fälle sorgen in der Justiz seit Wochen für Gesprächsstoff, weil der Kläger, der Leitende Oberstaatsanwalt Wolfgang Schwürzer, vor Gericht schwere Vorwürfe gegen Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann erhoben hat. Das bestätigte Gerichtssprecher John. Fleischmann soll Schwürzer den Vogel gezeigt haben, als er seine Bewerbungen ankündigte und behauptet haben, dass für die Stelle längst ein anderer vorgesehen sei. Außerdem habe er ihn gefragt, ob er „rohes Fleisch“ gegessen habe – eine Bemerkung, die der Kläger als Beleidigung empfunden habe.

Fleischmann hat die Vorwürfe bestritten, hieß es. Beide haben vor Gericht für ihre Darstellung eidesstattliche Versicherungen abgegeben, sodass sich möglicherweise nun die Staatsanwaltschaft mit dem Konflikt befassen muss. Der Konkurrentenstreit um die beiden Chefposten liegt inzwischen beim Oberverwaltungsgericht Bautzen. In einigen Wochen soll ein Urteil verkündet werden.

Von Karin Schlottmann

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