spiegel-online, 15:30 Uhr, 20.03.2014
Gewalt der Redlichen
S.P.O.N. - Der Schwarze Kanal
Eine Kolumne von Jan Fleischhauer
Beim Thema Kinderpornografie versagen wichtige Bremsen einer aufgeklärten Gesellschaft - wie zum Beispiel die Unschuldsvermutung. Das Strafbedürfnis der Mehrheit übersteigt oft den Rahmen der Rechtsordnung. Diesem Strafdrang nicht nachzugeben, galt bislang als Errungenschaft des Rechtsstaats.
Jetzt bringt einen schon der Versuch in Verruf, einem der Pädophilie Verdächtigen Fragen zu stellen. Zwei SPIEGEL-ONLINE-Redakteure haben den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy an dem Ort besucht, an dem er sich vor der Öffentlichkeit versteckt hält, und mit ihm ein Gespräch geführt. Sie haben etwas getan, was man als Journalist in einem solchen Fall tut und wie es in jedem Medienseminar gelehrt wird: Sie haben ihn mit den gegen ihn gerichteten Vorwürfen konfrontiert und seine Antworten aufgeschrieben. Wo sie Widersprüche oder Ungereimtheiten sahen, haben sie nachgefragt.
"Ich weiß nicht, was mich nun fassungsloser macht - die von Sebastian Edathy eingenommene Opferrolle oder dass ihm der SPIEGEL dafür eine Plattform bietet", schrieb der stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter am Wochenende auf Facebook. "Wenn schon Herr Edathy es nicht begreift, sollte es wenigstens die SPIEGEL-Redaktion: Das glaubt keiner, das will auch keiner lesen, und der SPIEGEL sollte sich hüten, unter dem Deckmäntelchen von ach so tollem Journalismus die unsägliche Pädophilie-Debatte der siebziger und achtziger Jahre neu aufzulegen. Das ist widerlich hoch drei!"
Wie soll man das nennen, was der Regierungssprecher dem SPIEGEL vorwirft? Beihilfe durch berufsbedingtes Verhalten trifft es wohl am ehesten. Wer einem Mann wie Edathy die Gelegenheit zur Erklärung oder Erwiderung gibt, macht sich der Rechtfertigung der ihm zur Last gelegten Taten schuldig - das ist im Kern die Aussage. Diese Verantwortungsverlagerung wird nicht einmal bei einem Massenmörder wie dem syrischen Diktator Assad geltend gemacht. Offenbar ist es für die moralische Bewertung ein Unterschied, ob man Kinder umbringt oder auf Fotos oder Filmen nackte anguckt.
Debatte über den Staat als Stalker
Man sollte sich nicht täuschen: Herr Streiter mag inzwischen bedauern, dass er auf seiner eigenen Facebook-Seite nicht die Zurückhaltung geübt hat, die er sonst als Regierungsmitglied an den Tag legt. Ein beträchtlicher Teil der Öffentlichkeit ist, was Edathy angeht, ganz seiner Meinung.
Wir werden gerade Zeugen einer aufregenden gesellschaftlichen Neubestimmung der Grenzen der Privatheit. Das Verwirrende an dieser Debatte ist, dass sie zeitgleich mit der Diskussion über den Staat als Stalker stattfindet, ohne dass irgendwelche Rückschlüsse gezogen werden. Es sind zum Teil sogar dieselben Leute, die für den radikalen Schutz der Privatsphäre eintreten, wo es um die Überwachung zur Terrorabwehr geht, und gleichzeitig die totale Ermächtigung des Staates bei der Verfolgung sexual devianten Verhaltens fordern.
Edathy hat im SPIEGEL darauf hingewiesen, dass niemand gezwungen sein sollte, sich für sein Privatleben öffentlich zu entschuldigen, solange er sich dort nichts Illegales hat zu Schulden kommen lassen. Genau das aber wird bestritten. Wenn es um Kinderpornografie geht, oder das, was man wie bei Edathy dafür hält, fliegen alle Grundsätze, angefangen mit der Unschuldsvermutung, aus dem Fenster.
Eskalationslogik der Ermittler
Man muss es noch einmal sagen: Bislang ist nicht erkennbar, dass sich der SPD-Politiker strafbar gemacht hat. Die Ermittler, die mit dem Fall betraut waren, bevor er an die Staatsanwaltschaft in Hannover ging, kamen nach einer Sichtung des von Edathy bestellten Materials übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die von ihm erworbenen Bilder und Filme strafrechtlich irrelevant sind.
Um die Verwerflichkeit zu belegen, wird jetzt in den Medien auf die Umstände verwiesen, unter denen die Filme entstehen, die in den einschlägigen Kreisen zirkulieren - ohne dass man sich die Mühe macht, dies hier auch im Konkreten zu belegen. Die Ermittler bedienen sich einer Eskalationslogik, gegen die kein juristisches Kraut mehr gewachsen ist: Wer sich legale Filmchen besorgt, landet unweigerlich auch bei illegalen. Wenn man diese dann bei der Hausdurchsuchung nicht findet, kann das nur bedeuten, dass der Verdächtige sie rechtzeitig zur Seite geschafft hat. Das Fehlen inkriminierenden Materials beweist also gerade das Schuldbewusstsein des Verdächtigen und damit seine Schuldhaftigkeit.
Der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof, Thomas Fischer, hat in einem Beitrag für die "Zeit" geschrieben, was dazu zu sagen ist: "Strafrechtspraktisch befinden wir uns dann wieder im Zustand von Tombstone zu Zeiten von Wyatt Earp und Konsorten: Der vernichtenden Gewalt des Redlichen kann nur entkommen, wer sie freudig begrüßt und aktiv unterstützt."
Es wird immer Gründe geben, warum man meint, die Privatsphäre außer Kraft setzen zu müssen. Heute sind es Bilder, auf denen nackte Kinder zu sehen sind - morgen ist es die Darstellung von Frauen in Positionen, die man als entwürdigend empfindet. Dabei geht mehr verloren als nur eine begriffliche Kategorie, die für die Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft von entscheidender Bedeutung war.
Das Strafbedürfnis der Mehrheit übersteigt oft den Rahmen der Rechtsordnung. Diesem Strafdrang nicht nachzugeben, galt bislang als Errungenschaft des Rechtsstaats. Es ist erstaunlich - und wenn man darüber nachdenkt: auch beängstigend -, wie schnell selbst aufgeklärte Leute bereit sind, diese zivilisatorische Bremse außer Kraft zu setzen, wenn ihre eigenen Affekte berührt sind.
Anmerkung Karl Nolle
Im Namen des Volkes - Rechtsstaaat im Sinne des Volkes?
"Das Strafbedürfnis der Mehrheit übersteigt oft den Rahmen der Rechtsordnung. Diesem Strafdrang nicht nachzugeben, galt bislang als Errungenschaft des Rechtsstaats. Es ist erstaunlich - und wenn man darüber nachdenkt: auch beängstigend -, wie schnell selbst aufgeklärte Leute bereit sind, diese zivilisatorische Bremse außer Kraft zu setzen, wenn ihre eigenen Affekte berührt sind."
Da kann ich Fleischhauer nur voll und ganz zustimmen!.