Freie Presse Chemnitz, 02.07.2014
Abgetaucht im "Sachsensumpf"
Wurde die Affäre um die Verfassungsschutzdossiers zu Verwicklungen von Justiz, Polizei und Politik in kriminelle Machenschaften konsequent aufgearbeitet? Die Opposition zweifelt. Unerfahrene Staatsanwälte "Diffuse Verschwörungstheorie"
DRESDEN - "Mit Erstaunen", so mailte die Staatsanwältin einem Kollegen am ersten Februarsamstag 2008, habe sie das Interview vom Linke-Abgeordneten Klaus Bartl gelesen. "Ich glaube, er macht nur den Rückzug, um sein politisches Ansehen nicht noch mehr zu beschädigen", urteilte die Juristin. Und fuhr fort, dass Bartl seine Fahne - "die rote" - in den Wind hänge und nur versuche, "Schaden von sich abzuwenden. Kommunisten halt."
Hätte die "Sachsensumpf"-Ermittlerin gewusst, dass ihre Mail sechs Jahre später im Untersuchungsausschuss des Landtags in öffentlicher Sitzung verlesen werden würde, und zwar von Bartl selbst, hätte sie sich womöglich etwas diplomatischer ausgedrückt. So aber drängt sich automatisch die Frage auf, wie unvoreingenommen die Justiz gegen ihre eigenen Leute ermittelt - auch im "Sachsensumpf", jener Affäre um eine Materialsammlung des Verfassungsschutzes zur möglichen Verwicklung von Juristen und Polizisten in kriminelle Netzwerke, die Unappetitliches enthielt: Kinderprostitution, krumme Immobiliengeschäfte oder auch merkwürdig milde Gerichtsurteile.
Im Mai 2007 wurde bekannt, dass es die Dossiers gab, bereits ab Juli wurde ihr Wert indes von hochrangigen Juristen und Politikern bezweifelt - obwohl fast keiner davon die mehr als 15.000 Aktenseiten kennen konnte. Auch Bartl nicht, der dann im Januar 2008 in dem von der Staatsanwältin erwähnten "Freie Presse"-Interview einräumte, dass er "distanzierter an die Bewertung der Verfassungsschutz-Erkenntnisse hätte gehen sollen".
Sechseinhalb Jahre später ist Bartl noch immer mit der Affäre beschäftigt. Erst am vergangenen Freitag hat der mittlerweile zweite und erneut von ihm geleitete Untersuchungsausschuss nach knapp 200stündiger Beweiserhebung mit der Anhörung von 52 Zeugen seine Abschlusspapiere verabschiedet. Laut der aus 55 Seiten bestehenden und als Mehrheitsbericht beschlossenen CDU/FDP-Stellungnahme ist der Staatsanwaltschaft beim Umgang mit der Affäre "kein Vorwurf zu machen": Sie habe Erkenntnisse weder unterdrückt noch verschleiert und auch mit der "angemessenen Intensität" ermittelt. Die Opposition von Linke, SPD und Grünen kommt hingegen in ihrem knapp 400 Seiten starken Minderheitenvotum zu ganz anderen Schlüssen. Und die sind vor allem für den Justizapparat wenig schmeichelhaft. Dem Ausschuss wurden nicht nur Wochenendmails unter Staatsanwälten bekannt, das Gremium bekam auch sonst allerhand Akteneinsicht und etwa das "Einlassbuch" des Landesamtes für Verfassungsschutz zu Gesicht. Das dokumentiert ab Juni 2007 gleich mehrfach Besuche von Vertretern der Dresdner Staatsanwaltschaft - für die Opposition ein Grund für "erhebliche Zweifel" an der "Unabhängigkeit, Eigenständigkeit und Objektivität" der Staatsanwaltschaft.
Die wurde zudem aus Sicht von Bartl "zu keinem Zeitpunkt ernsthaft personell, fachlich und logistisch so ausgerüstet", wie es für strukturelle Ermittlungen notwendig gewesen wäre. Vielmehr hätten die beiden hauptsächlich befassten Staatsanwälte zuvor überhaupt keine Erfahrungen bei Ermittlungen mit Organisierter Kriminalität gehabt - und auch "keine Kenntnisse für das Aussageverhalten traumatisierter minderjähriger Opfer von sexualisierten Gewalterfahrungen", wie es im Bericht heißt. Als "zentralen Befund" benennt das neben Bartl hauptsächlich von den
Obleuten Johannes Lichdi (Grüne) und Karl Nolle (SPD) erarbeitete Minderheitenvotum denn auch die Feststellung, "dass eine tatsächliche rechtsstaatliche Aufklärung möglicher krimineller und korruptiver Netzwerke nie ernsthaft in Angriff genommen wurde". Vielmehr sei es den Behörden frühzeitig um die "Abmoderation" der Affäre gegangen - mit bösen Folgen für frühere Verfassungsschutzmitarbeiter oder zwei frühere Zwangsprostituierte, die zwischenzeitlich selbst auf der Anklagebank landeten. Sie hatten im Januar 2008 angegeben, zwei Juristen als Ex-Freier identifizieren zu können.
Die Opposition stellt nun fest, dass die Gründe für die Einstellung der Verfahren gegen beide Juristen im April 2008 widerlegt seien. Das Regierungslager bleibt derweil dabei, dass der "Sachsensumpf" vor allem auf das angeblich unheilvolle Zusammenwirken einer Verfassungsschützerin mit einer als Quelle geführten Polizeibeamten zurückgeht. CDU und FDP sprechen von einer "diffusen Verschwörungstheorie" - und lassen in ihrem Papier den Ausschuss sogar feststellen, "dass es keine korruptiven Netzwerke im Freistaat Sachsen unter Beteiligung aus Politik, Wirtschaft, Justiz, Polizei und sonstigen Landesund Kommunalbehörden und Einrichtungen in Sachsen gibt". Zudem nennen CDU und FDP auch die unter anderem gegen die Ex-Referatsleiterin erhobenen Anklagen der Dresdner Staatsanwaltschaft "in sich schlüssig" - und sind damit weiter als das Landgericht Dresden. Das hat dreieinhalb Jahre nach der Anklage wegen Verfolgung Unschuldiger immer noch nicht darüber entschieden, ob es einen Prozess geben wird.
Tino Moritz