Karl Nolle, MdL

http://www.mdr.de/Sachsen/Dresdner_journalistenprozess100.html, 11.07.2013

Freisprüche im Dresdner Journalistenprozess - Revision zurückgezogen

 
Freisprüche im Dresdner Journalistenprozess rechtskräftig

Die Freisprüche von zwei Journalisten, die wegen ihrer Berichterstattung über den sogenannten Sachsensumpf vor Gericht standen, sind rechtskräftig. Laut Deutschem Journalistenverband (DJV) hat die Staatsanwaltschaft Dresden ihren Revisionsantrag gegen ein Urteil des Dresdner Landgerichts vom Dezember 2012 zurückgezogen

Das Gericht hatte ein anderslautendes Urteil der ersten Instanz, dem Amtsgericht Dresden, vom August 2010 aufgehoben und die Journalisten vom Vorwurf der üblen Nachrede frei gesprochen. Dagegen war die Staatsanwaltschaft mit einem Revisionsantrag vorgegangen. Die Dresdner Staatsanwaltschaft wollte sich am Donnerstag nicht dazu äußern, die sächsische Generalstaatsanwaltschaft war nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Sieg für die Pressefreiheit

Der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken begrüßte die Entscheidung als "einen Sieg für die Pressefreiheit und eine große Erleichterung für die beiden Kollegen". Auch der Vorstandssprecher von Reporter ohne Grenzen (ROG), Michael Rediske, nannte den Freispruch "ein ermutigendes Signal an alle Journalisten, die Missstände aufdecken".

Üble Nachrede und Verleumdung

Die beiden Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel waren wegen übler Nachrede und Verleumdung angeklagt. Die Reporter hatten 2008 für "Zeit Online" und den "Spiegel" über angebliche Kontakte hochrangiger sächsischer Justizbeamter ins Leipziger Rotlichtmilieu und einem Minderjährigenbordell berichtet. In der Affäre waren auch Justizbeamte verdächtigt worden, Kinder missbraucht zu haben.

Die beiden Journalisten waren Mitte 2010 wegen dieser Berichte über den sogenannten "Sachsensumpf" in erster Instanz zu Geldstrafen von jeweils 2.500 Euro verurteilt worden. Begründet worden war dies mit ehrverletzenden Vorwürfen gegen Polizeibeamte. Das Gericht warf den Journalisten damals vor, sie hätten die Sorgfaltspflicht verletzt. In zweiter Instanz folgte dann der Freispruch durch das Landgericht Dresden.

Zuletzt aktualisiert: 11. Juli 2013, 18:05 Uhr
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