Karl Nolle, MdL

LVZ Leipziger Volkszeitung, 14.05.2018

Freispruch und hohe Geldstrafen im Sachsensumpf-Prozess

 
Nach einem Jahr Verhandlungsdauer und 33 Verhandlungstagen ist der Prozess um den sogenannten Sachsensumpf am Montag mit Freisprüchen und Geldstrafen zu Ende gegangen.

Am Ende war Simone H. einfach nur noch froh, dass es vorbei ist. „Elf Jahre Leidenszeit“, sagt die groß gewachsene Frau mit den blonden Haaren, „elf verlorene Jahre. Niemand kann sich vorstellen, wie sich das anfühlt.“ Es ist der letzte von 33 Verhandlungstagen im Prozess um den sogenannten Sachsensumpf vor dem Landgericht Dresden.

In der Affäre um Korruption in der Justiz, um Zwangsprostitution von Minderjährigen und um zwielichtige Immobiliengeschäfte - die als Sachsensumpf in die freistaatliche Geschichte einging - gilt die 59-jährige Simone H. als Schlüsselfigur.

Als Referatsleiterin für Organisierte Kriminalität hatte sie beim sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz ein Dossier angefertigt, das diese Vorwürfe gebündelt haben soll - und mit dessen Bekanntwerden im Jahr 2007 eine gewaltige Welle ausgelöst, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Behörden. Seither hat sich nicht nur ein Untersuchungsausschuss im Landtag mit den später als Aktenaffäre bezeichneten Vorwürfen beschäftigt, sondern wurden diverse Ermittlungen gegen Verdächtige im Laufe der Jahre eingestellt.

Sechs Jahre bis zum Prozess

Bereits im Herbst 2010 angeklagt, steht Simone H. - wie auch der frühere Polizist Georg W. - seit einem Jahr in Dresden vor Gericht. Mehr als sechs Jahre hat es bis zur Prozesseröffnung gedauert. Die ursprünglichen Anklagepunkte der üblen Nachrede und Verleumdung sind inzwischen verjährt, wie ihr Anwalt Thomas Giesen klarmacht. Zuletzt hat Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt überraschend den juristisch schwerwiegenden Tatvorwurf der Verfolgung von Unschuldigen fallengelassen. Am Ende bleibt nur noch ein Anklagepunkt bestehen: Uneidliche Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags.

Es ist der Punkt, den der Vorsitzende Richter Joachim Kubista schließlich zum wesentlichen deklariert, während beide Angeklagte von eben jener Verfolgung Unschuldiger freigesprochen werden. Im Fall von Simone H. geht es um ein offiziell vordatiertes Treffen mit Georg W. womit offenbar das Verwertungsverbot der Informationen auszuhebeln.

Der sächsische Verfassungsgerichtshof hatte im Jahr 2005 die Ansiedlung des Referats Organisierte Kriminalität untersagt - deshalb hätten keine Nachrichten mehr gesammelt werden dürfen. Sie habe einen „auf Strafverfolgung verengten Blickwinkel“, attestiert der Vorsitzende Richter, Joachim Kubista, der Juristin. Deshalb wird Simone H. zu 14.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Dem früheren Polizisten Georg W. wird dagegen zur Last gelegt, vor dem Ausschuss gesagt zu haben, eine bestimmte Staatsanwältin nicht zu kennen. Dies wird als Falschaussage gewertet und mit 7000 Euro bestraft.

Pensionen könnten bedroht sein

In beiden Fällen geht das Gericht leicht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Aufgrund der „rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung“ werden beiden Verurteilten jeweils 60 Tagessätze der Geldstrafe als abgegolten zugestanden, erklärt der Vorsitzende Richter außerdem. Aufgrund des vergleichsweise hohen Strafmaßes von jeweils 140 Tagessätzen gelten beide dennoch als vorbestraft und könnte es zu Einschnitten bei den Pensionen kommen. Die Kosten für das Verfahren tragen die Angeklagten und der Staat jeweils zur Hälfte. Die Anwälte von Simone H. haben nach dem Urteil sofort Einspruch angekündigt, im Fall von Georg W. steht dies noch nicht fest.

Der Verteidiger von Simone H., der ehemalige sächsische Datenschutzbeauftragte Giesen, hatte zuvor kritisiert, dass seine Mandantin als „Sündenziege“ ihren Kopf hinhalten müsse. Was genau in dem Dossier stand, lässt sich nicht genau ermitteln: Simone H. wird auch im eigenen Prozess nicht von ihrer Geheimhaltung entbunden. „Damit war eine Verteidigung kaum möglich“, stellt sie klar. Dem Vorsitzenden Richter wirft ihr Anwalt vor, kein faires Verfahren abgehalten zu haben: „Sie waren der Sache objektiv nicht gewachsen. Sie sind keine Zierde des Rechtsstaates“, teilt Giesen aus.

Georg W. spricht von Hetzjagd

Simone H. beharrt auch zum Prozessende darauf: Sie sei unschuldig, sagt die ehemals anerkannte Geheimdienstlerin, die als Beamtin in eine Landesdirektion degradiert wurde, immer wieder. „Ich war während meiner Tätigkeit im LfV immer der Überzeugung, meine Arbeit ordentlich und gewissenhaft erledigt zu haben.“ Auch Georg W. sieht sich zu Unrecht vor Gericht gestellt und spricht von einer Hetzjagd: „Es gibt auch jetzt noch viele offene Fragen. Man wollte die Sachen nicht klären.“ Dem hält der Vorsitzende Richter entgegen: Es sei nicht darum gegangen, ob die im Dossier genannten Vorgänge so gewesen sind - sondern um „der Wahrheit zuwider gemachte Aussagen“ vor dem Landtagsausschuss.

Von Andreas Debski

Karl Nolle im Webseitentest
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