Karl Nolle, MdL

DNN, 19.10.2001

3 : 2 Punktsieg für SPD-Abgeordneten

Verfassungsgericht gibt Kläger gegen Staatsregierung in drei Punkten Recht / Dämpfer für Biedenkopf
 
DRESDEN/LEIPZIG. Die Auseinandersetzung zwischen dem SPD-Landtagsabgeordneten Karl Nolle und der Staatsregierung ist so alt wie die Mietaffäre von Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU). Gestern fand die Fortsetzung des Streits vor dem sächsischen Verfassungsgericht in Leipzig statt. Ergebnis: Punktsieg für den SPD-Aufklärer, klare Ohrfeige für Biedenkopf. Nach Ansicht der obersten Richter im Freistaat hat die Regierungszentrale drei von Nolle im Februar gestellte parlamentarische Einzelfragen nicht ausreichend beantwortet und damit die in der Verfassung festgeschriebenen Rechte von Abgeordneten verletzt. Bei zwei weiteren Fragen folgten die Richter den Argumenten der Regierung.

Nach Ansicht der Verfassungsrichter hat die Staatskanzlei an mehreren Punkten die Fragen von Nolle nicht vollständig beantwortet oder "das Entscheidende im Dunkeln gehalten". Dies widerspreche dem prinzipiellen Sinn des Fragerechts im Parlament, das der "Teilhabe an Informationen" und der Kontrolle der Regierung durch die Abgeordneten diene. Parlamentarische Anfragen müssten "nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig" beantwortet werden (Artikel 51), was teilweise nicht geschehen sei.

Der Fragenkatalog von Nolle war der Ausgangpunkt der später als Mietaffäre bekannt gewordenen Kritik an Biedenkopf. So wollte der SPD-Politiker damals erste Details zu Wohnverhältnissen des Ministerpräsidenten im Regierungsgästehaus sowie zur Nutzung seines Dienstwagens durch Familienangehörige erfragen; im Mittelpunkt standen Miethöhe und geldwerter Vorteil. Dabei war Biedenkopf schließlich vorgeworfen worden, für seine Wohnung zu wenig gezahlt und Service-Personal privat genutzt zu haben. Im Frühsommer zahlte der Regierungschef dann zähneknirschend rund 120.000 Mark an den Freistaat zurück.

Während der mündlichen Verhandlung gestern in Leipzig hatte Jürgen Staupe als Vertreter der Staatsregierung die Klage Nolles als unbegründet zurückgewiesen. So seien die Fragen des Abgeordneten teilweise ungenau gewesen. "Welche Informationen jemand bekommt, hängt von der Präzision seiner Frage ab", so der Abteilungsleiter. Dieser Argumentation folgte das Gericht lediglich an zwei Punkten.

Nolle feierte das Urteil gestern als "großen Sieg" und Bestätigung der Demokratie in Sachsen. Höchstrichterlich sei der "Arroganz der Macht" rund um das "System Biedenkopf" ein Dämpfer verpasst und das Kontrollrecht des Parlaments gestärkt worden. SPD-Fraktionschef Jurk begrüßte das Urteil. Nolle habe die Staatskanzlei "erwischt, wie sie mal wieder etwas verschleiern wollte".
(Jürgen Kochinke)

Karl Nolle im Webseitentest
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