Lausitzer Rundschau online, 07.11.2001
Nolle attackiert Generalstaatsanwalt
Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt
DRESDEN. Der SPD-Landtagsabgeordnete
Karl Nolle hat gestern beim Justizministerium Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen Sachsens Generalstaatsanwalt Jörg Schwalm eingelegt. Der SPD-Politiker warf dem Beamten vor, rechtsextremistische Umtriebe in skandalöser Weise verharmlost zu haben, weil er die Neonazi-Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als strafrechtlich nicht verfolgbar einstufte (die RUNDSCHAU berichtete).
"Wenn Herr Schwalm naiv war, ist er nur ungeeignet, wenn seine Auffassung aber Ausdruck seines tatsächlichen Demokratie- und Verfassungsverständnisses ist, scheint er gemeingefährlich im fortgeschrittenen Stadium zu sein", erklärte Nolle in einer in Dresden verbreiteten Mitteilung.
Der Generalstaatsanwalt hatte Sachsens Ermittlungsbehörden in der vergangenen Woche angewiesen, nicht mehr gegen Skandierer dieser Parole vorzugehen. Aus seiner Sicht sei diese Losung im Sinne des Strafgesetzbuches nicht als verfassungsfeindlich zu werten. Justizminister Manfred Kolbe (CDU) hob diese Entscheidung am Montag auf und beauftragte Schwalm, eine Strafverfolgung sicherzustellen. Als klar verfassungsfeindlich eingestuft ist die Parole "Ruhm und Ehre der SS". Neonazis machen aus SS manchmal "Waffen-SS" und hoffen, damit einer Strafverfolgung zu entgehen.
Nolle verband seine Dienstaufsichtsbeschwerde mit zehn Fragen an Kolbe. Unter anderem will der Parlamentarier wissen, ob sich Schwalm in seiner jetzt wieder aufgehobenen Entscheidung auf wissenschaftliche Veröffentlichungen oder Gerichtsurteile stützen konnte, in denen die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als nicht strafbar angesehen wurde.
Die Opposition im Landtag hatte den Rücktritt Schwalms verlangt. Justizsprecher Wolfram Jena hatte jedoch unterstrichen, dass die Angelegenheit kein dienstrechtliches Verfahren gegen den Generalstaatsanwalt zur Folge haben werde, da Schwalm mit seiner Position auf einer Linie mit den meisten seiner Amtskollegen in den anderen Bundesländern gelegen habe. dpa/bra