Sächsische Zeitung, 30.11.2001
Biedenkopf hat seine Amtspflichten verletzt
Steuerzahlerbund kritisiert Gefälligkeiten für Investor
Der Druck auf Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) wegen seines Einsatzes für den mit ihm befreundeten Kölner Investor Heinz Barth wächst. Nachdem bekannt geworden ist, dass Biedenkopf ein Angebot von Barth zur Nutzung dessen Behödenzentrums in Leipzig-Paunsdorf nur unvollständig an das zuständige Finanzministerium weitergereicht hat, übte gestern der Bund der Steuerzahler Sachsen scharfe Kritik am Verhalten des Regierungschefs.
Steuerzahler-Präsident Thomas Meyer warf Biedenkopf in diesem Zusammenhang eine "klare Verletzung seiner Amtspflichten" vor. Dabei bezog er sich auf das Angebot Barths, die Gebäude nach einer bestimmten Frist zum 15-fachen, mindestens aber zum 13-fachen der dann gültigen Jahresmiete an den Freistaat zu verkaufen. Biedenkopf übermittelte dem Finanzminister aber nur die teuere Verkaufsoption, bei der das Land rund 30 Millionen Mark (15,3 Millionen Euro) mehr zahlen muss. Biedenkopf habe damit an einem entscheidenden Punkt einen Fehler gemacht. "Der Ministerpräsident hat eindeutig zum Nachteil des Freistaates gehandelt und gegen die Interessen des Landes und der Bürger verstoßen", so Meyer. Man müsse sich jetzt fragen, wem es genutzt habe, dass Biedenkopf nicht alle Informationen vollständig weitergegeben hat. "Dem Freistaat auf keinen Fall. Für die freundschaftlichen Beziehungen Biedenkopfs zu Barth war diese Entscheidung dagegen sicherlich nicht abträglich."
Ingrid Biedenkopf hat unterdessen über ihren Bonner Anwalt eine Unterlassungsklage gegen den ehemaligen Leipziger Liegenamtschef Norbert Steiner eingereicht. Dieser hatte vor dem Paunsdorf-Untersuchungsausschuss über Vorwürfe informiert, wonach die Gattin des Ministerpräidenten an dem Paunsdorfer Behördenzentrum finanziell beteiligt sein soll. Später sei Steiner auch von einer Zeitung mit entsprechenden Aussagen zitiert worden, begründete Vize-Regierungssprecher Hartmut Häckel diesen Schritt. Ingrid Biedenkopf hat eine Beteiligung dagegen per eidesstattlicher Erklärung ausgeschlossen.