Agenturen, dpa/sn,15:42 Uhr, 27.05.2003
Innenministerium prüft Bezug von Flutgeldern durch Sozialministerin
Dresden (dpa/sn) - Das Innenministerium hat eine schnellstmögliche Prüfung der von Sozialministerin Christine Weber (CDU) beantragten Flutgelder zur Beseitigung der Schäden an ihrem Privathaus zugesagt. «Die Ministerin selbst hat dem Kabinett die Situation geschildert und den Innenminister darum gebeten, die Vorwürfe zu prüfen», sagte Vize- Regierungssprecher Hartmut Häckel am Dienstag in Dresden. Die SPD- Landtagsfraktion hatte der Ministerin vorgeworfen, unberechtigt finanzielle Hilfen in Anspruch genommen zu haben. Das Kabinett habe bisher keine Veranlassung, an Webers Darstellung zu zweifeln, sagte Häckel.
SPD-Fraktionschef Thomas Jurk hatte den Rücktritt von Weber gefordert, falls sich die Vorwürfe bestätigten. Die PDS-Fraktion warnte vor einer Vorverurteilung, da die Ministerin wie jeder andere Bürger auch Anspruch auf die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils habe.
Weber selbst wies die Vorwürfe bereits zurück. Sie habe sich an die Richtlinien gehalten wie jeder andere Bürger auch, sagte sie.
Laut der Sächsischen Aufbaubank hatte das Landratsamt Marienberg die Förderfähigkeit der Anträge bestätigt. Auf dieser Grundlage stellte die Bank am 23. Oktober 2002 einen rechtmäßigen Bewilligungsbescheid aus. Laut Zeitungsberichten soll Weber Fördergelder in Höhe von 15 000 bis 17 000 Euro erhalten haben. Ihr Haus in Zschopau (Mittlerer Erzgebirgskreis) wurde bei der Flutkatastrophe im August 2002 durch Regenwasser in Mitleidenschaft gezogen.
dpa sb yysn am
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