Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung. dpa, 24.06.2003

Kein Verfahren gegen Weber?

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat keine Indizien gegen die Ex-Sozialministerin Christine Weber.
 
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Chemnitz wird es voraussichtlich kein Ermittlungsverfahren gegen die ehemalige Sozialministerin Christine Weber (CDU) geben. Bei den Vorermittlungen zum umstrittenen Bezug von Flutgeldern für ihr Privathaus in Zschopau seien bislang keine Indizien für rechtswidriges Verhalten festgestellt worden, sagte ein Sprecher am Dienstag auf dpa-Anfrage.

Weber war in der vergangenen Woche nach einem Nerverzusammenbruch zurückgetreten. Webers Nachfolge kann laut Regierungssprecher Christian Striefler möglicherweise schon am (morgigen) Mittwoch geregelt werden. Es wird erwartet, dass Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) der CDU- Fraktion in ihrer regulären Sitzung am Vormittag seinen Favoriten vorstellt.

Laut Staatsanwaltschaft werden die Vorermittlungen im Fall Weber noch vier Wochen andauern. Bislang seien die Fluthilfe-Anträge der früheren Ministerin ausgewertet worden. Dabei habe es keine Hinweise auf falsche Angaben gegeben, hieß es. Noch nicht geprüft seien die Akten der Sächsischen Aufbaubank, die die Hilfsgelder nach der Jahrhundertflut im August vergangenen Jahres bewilligt hatte. Zudem sollen noch Dokumente der Stadt Zschopau begutachtet werden.

Weber hatte im Oktober 2002 und April 2003 insgesamt 17349 Euro zur Beseitigung von Regenwasserschäden an ihrem Haus erhalten. Die Gelder waren bewilligt worden, obwohl Schäden durch Regenwasser nicht mit Fluthilfegeldern reguliert werden dürfen. Besonders ein Nachantrag vom April ist umstritten, weil zu diesem Zeitpunkt die Rechtslage eindeutig war. Nachdem Weber deshalb in die Kritik geraten war, zahlte sie bereits erhaltenes Geld zurück.
dpa

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