Lausitzer Rundschau, 26.05.2004
Flutgelder sorgen in Sachsen weiter für Wirbel
CDU-Landtagsabgeordnete Nicolaus soll sich Vorteile verschafft haben
Im konkreten Fall geht es um die CDU-Landtagsabgeordnete und Bürgermeisterin der Gemeinde Hartmannsdorf, Kerstin Nicolaus. Dort war der Rechnungshof bei Flutgeldern auf Unregelmäßigkeiten gestoßen. Hähle sprach von einem vorläufigen Bericht.
Nach Zeitungsberichten hatte sich die Gemeinde am 21. Mai 2003 einen Vertrag notariell beglaubigen lassen, der nun im Visier der Rechnungsprüfer steht. Demnach wurde ein bis dahin privater Feldweg acht Monate nach der Hochwasserkatastrophe zur kommunalen Straße erklärt. Das wiederum war die Voraussetzung, um bei der Sanierung auf staatliche Fördergelder zugreifen zu können. Eines der angrenzenden Grundstücke soll Nicolaus gehören. Der vormalige Privatweg, der bei der Flut keine extremen Schäden erlitten haben soll, sei inzwischen für knapp 70 000 Euro zu einer drei Meter breiten Piste samt Kanälen für Trink- und Abwasserleitung ausgebaut worden, hieß es.
Nicolaus ist wegen einer Krankheit derzeit nicht erreichbar. Sollte sich ein Mitglied des Landtages auf diese Weise persönliche Vorteile verschafft haben, wäre das „nicht akzeptabel“, antwortete Hähle am Dienstag auf eine entsprechende Frage. Kerstin Nicolaus sei für die Landtagswahl am 19. September nominiert und es gebe auch keine Möglichkeit, eine Kandidatur zurückzuziehen. „Das wird der Wähler entscheiden“, sagte Hähle.
Nach Aussagen von Regierungssprecher Christian Striefler stellt der von der Regierung in Auftrag gegebene Bericht des Rechnungshofes einen ersten Zwischenstand dar. Jetzt hätten die Kommunen Gelegenheit zur Stellungnahme. Aus dem ersten Bericht bereits Schlussfolgerungen zu ziehen, sei so, als „wenn man die Anklageschrift eines Staatsanwaltes schon als Urteil betrachtet“. Im Sommer 2003 war die damalige Sozialministerin Christine Weber (CDU) nach langer Debatte über die Rechtmäßigkeit von Flutgeldern für ihr Privathaus im Erzgebirge zurückgetreten. (dpa/mb)