Agenturen dpa, 15:20 Uhr, 29.08.2004
Kriminalität/Fördermittel/Sachsen: "Spiegel" - Milbradt stimmte Zahlungen an ZMD zu
Umstrittene Fördermittel
Dresden (dpa/sn) - In der Affäre um strittige Fördermillionen für den Chiphersteller ZMD gerät die sächsische Landesregierung weiter unter Druck. Wie das Magazin „Der Spiegel“ berichtet, bewilligte das Dresdner Wirtschaftsministerium vor sechs Jahren eine Kreditbürgschaft über drei Millionen Mark (1,53 Millionen Euro), trotz eines Kabinettsbeschlusses, der jede weitere Finanzhilfe für den Chiphersteller untersage.
Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) war damals Finanzminister und zeichnete laut „Spiegel“ die Millionen-Finanzspritze ab. Ohne die Millionen wäre das Unternehmen zahlungsunfähig gewesen. Dem Wirtschaftsministerium sei die Problematik der Bürgschaft durchaus bewusst gewesen, heißt es. Sie stelle eine „nicht genehmigte Beihilfe“ dar, stehe in einem internen Bericht des Ministeriums vom Juni 2000.
Das Finanzministerium wies die Vorwürfe am Sonntag zurück. Milbradt habe damals als Minister zu dem Vorgang vermerkt, dass er es „akzeptiere“, wenn das Wirtschaftsministerium die Zahlungsfähigkeit von ZMD „in geeigneter Weise“ sicher stelle. Die Verantwortung dafür liege aber beim Wirtschaftsministerium. „Durch die getroffene Maßnahme konnten im Übrigen mehrere hundert Arbeitsplätze gesichert werden“, sagte ein Sprecher. Die Bürgschaftserklärung sei ohnehin nie in Anspruch genommen worden.
Sachsen steht zudem im Verdacht, 42 Millionen Mark staatliche Beihilfen für ZMD zweckentfremdet eingesetzt und nicht bei der Europäischen Kommission in Brüssel angezeigt zu haben. Der Freistaat soll mit den Geldern Unternehmensverluste ausgeglichen, dies aber als Forschungsförderung deklariert haben. Ex- Wirtschaftsminister Kajo Schommer war diesbezüglich unter Druck geraten. Seiner Ansicht nach lagen damals aber alle erforderlichen Anträge, Zuwendungsbescheide und Verwendungsnachweise vor.
Der Betrag soll zwischen 1993 und 1996 als „Technologieförderung“ ausgewiesen worden sein. Tatsächlich habe das Geld aber zur Verlustdeckung beim Zentrum Mikroelektronik Dresden (ZMD) gedient, hieß es in übereinstimmenden Medienberichten. Ein solcher Verlustausgleich wäre in Brüssel nicht genehmigungsfähig, die Subvention damit illegal.
(Der Bericht wurde der dpa vorab übermittelt)
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