DNN/LVZ, 09.02.2005
FDP warnt vor Missachtung des Parlaments
Sachsen LB wehrt sich gegen Vorwürfe
Dresden (DNN/bast(ddp). Im Streit um das Geschäftsgebaren der Landesbank Sachsen (Sachsen LB) hat die FDP das Bankhaus vor einer Missachtung des Parlaments gewarnt. Allein schon das Gedankenspiel, dem Parlament Informationen vorenthalten zu wollen, wäre ungeheuerlich, erklärte der Fraktionschef der FDP im sächsischen Landtag, Holger Zastrow, gestern in Dresden.
Dessen Fraktion hatte im Januar eine Große Anfrage zu den Gerüchten um die Schieflage der Bank an die Staatsregierung gestellt. Unsere Zeitung hat gestern von einem internen Bankschreiben berichtet, wonach die Antwort auf die FDP-Anfrage von der Sachsen LB vor Veröffentlichung offenbar gefiltert werden soll.
Fraktionschef Zastrow forderte gestern Finanzminister und Verwaltungsratschef Horst Metz (CDU) sowie den Vorstandsvorsitzenden der Sachsen LB, Michael Weiss, auf, zu dem internen Papier Stellung zu nehmen.
Minister Metz stellte sich in einer gestern verbreiteten Erklärung hinter die Bank. Er teilte mit, deren Vorgehen entspreche exakt den Vorgaben der Verfassung. Auch könne auch nicht davon die Rede sein, dass er die Beantwortung der FDP-Anfrage an die Bank abgeschoben habe. Vielmehr habe der umfassenden Berichtspflicht des Ministeriums nur durch die Einbeziehung der Sachsen LB Genüge getan werden können.
Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion,
Karl Nolle, hatte der Bank Verabredung zum Verfassungsbruch" vorgeworfen, weil sie angeblich versuche, Nachfragen zu unterlaufen.
Darauf reagierte die Bank gestern mit einem Offenen Brief, in dem sie erklärte, genau das Gegenteil sei der Fall: Der Hinweis in dem internen Schreiben an die einzelnen Abteilungen und Mitarbeiter, die Antworten könnten nur „in sehr begrenztem Rahmen eingeschränkt werden", beziehe sich unter anderem auf den sonst auf diese Weise gewährten Datenschutz, der in dem Falle einer Parlamentsanfrage jedoch weniger streng beachtet werde müsse und dürfe. Die Mitarbeiter seien aufgefordert worden, Informationen zu den von der FDP gestellten 39 Fragen „uneingeschränkt" zuzuliefern, erklärte die Bank weiter. Mit diesem Vorgehen würden daher alle vom Gesetz auferlegten Pflichten seitens der Bank erfüllt. Von dem Vorwurf, die Sachsen LB begehe Verfassungsbruch, könne keine Rede sein, heißt es in dem Offenen Brief.