Sächsische Zeitung, 23.08.2005
Freispruch für Ex-Banker Fischer
Chemnitz/Dresden. Der ehemalige Sparkassendirektor Kurt Fischer ist vom Vorwurf freigesprochen worden, er habe einen Privatdetektiv zur Falschaussage angestiftet und genötigt. Das bestätigte das Chemnitzer Amtsgericht gestern.
Es sei nicht nachweisbar gewesen, dass die Tonbänder nachträglich angefertigt worden seien, auf denen zwei Gespräche mitgeschnitten worden waren, in denen die entscheidenden Absprachen zur angeblichen Entführung des Mittweidaer Landrates Andreas Schramm im Oktober 1996 getroffen worden sein sollen. Die Aussagen des Detektivs als Kronzeuge zum Inhalt der Gespräche waren eine Grundlage für die zweimalige Verurteilung des Bankers, der bis heute seine Unschuld beteuert und um sein Recht kämpft. Fischer hatte dem Mann die Bänder abgekauft.
Nach dem Urteil wird ein dritter Prozess in dem dubiosen Entführungskrimi wahrscheinlich. Die Bänder seien zentrales Beweismittel in einem zweiten Wiederaufnahmeverfahren, sagt Fischers Anwalt Thomas Zeeh. Außerdem gebe es einen Zeugen, der die Bänder bereits 1998 gehört habe. (SZ/ts)