Sächsische Zeitung, 31.08.2005
Rüge des Datenschützers
Dresden. Der sächsische Datenschutzbeauftragte hat das Innenministerium wegen unzulässiger interner Ermittlungen gegen Beamte kritisiert. Die Untersuchungen, die das Ministerium im vorigen Jahr in der so genannten Polizeiaffäre angestrengt hatte, entsprächen nicht den rechtlichen Vorschriften, heißt es in einer Stellungnahme.
Dem Betroffenen seien damit sämtliche Schutzrechte, die zum Beispiel das Disziplinarverfahren kennt, verwehrt worden. Der Untersuchungsauftrag, den der damals verantwortliche Staatssekretär unter Ex-Innenminister Horst Rasch (CDU) erteilt habe – Aufklärung der Vorgänge um den Förderkreis Demokratie und Sicherheit in der Landespolizeischule Bautzen – sei so diffus, dass selbst Ministeriumsbeamte Verständnisprobleme gehabt hätten. Die Protokolle von Vernehmungen im Ministerium seien „weitschweifig“ formuliert und stünden zu einem großen Teil in keinem Zusammenhang mit dem Untersuchungsauftrag, stellte die Behörde von Datenschützer Andreas Schurig fest.
Das Innenministerium habe bereits mündlich eingeräumt, dass die Verwaltungsermittlungen nicht rechtmäßig gewesen seien. Eine Archivierung der Unterlagen komme jedenfalls nicht in Betracht. Bereits das Verwaltungsgericht hat die Verwendung der Vernehmungsprotokolle untersagt. (SZ/lot)