Sächsische Zeitung, 21.01.2006
Unklarheit im Fall Mackenroth
Personalie. Ein Gericht verhandelt über den Job einer Politiker-Ehefrau.
Die Ehefrau von Justizminister Geert Mackenroth hätte nicht ohne Beteiligung des zuständigen Personalrates nach Sachsen versetzt werden dürfen. Wer allerdings für die umstrittene Anstellung der Lehrerin an einem Leipziger Gymnasium verantwortlich war, blieb gestern in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Dresden unklar.
Nach Angaben des stellvertretenden Leiters des Regionalschulamtes Leipzig, Gerd Kusserow, hatte das Kultusministerium darüber entschieden. „Es ist klar, dass das Ministerium Bescheid weiß, wenn es um die Frau des Justizministers geht.“ Die genauen Umstände konnten gestern nicht aufgeklärt werden. Kusserow: „Man hat eine Stelle gesucht und wir haben das dann abgefangen.“
Der Lehrerbezirkspersonalrat verlangt vom Gericht die Feststellung, dass die Personalie mitbestimmungspflichtig gewesen wäre. Rechtsanwalt Roland Gross kritisierte, dass Sibylle Mackenroth als Frau eines Politikers Privilegien genieße. So habe sie trotz Teilzeitvereinbarung ihre Vollzeitstelle und ihren Beamtenstatus behalten. Normalerweise müssen Lehrer aus dem Westen mit dem Wechsel nach Sachsen ihren Beamtenstatus ruhen lassen. Außerdem sei Frau Mackenroth zum Comenius-Institut nach Radebeul abgeordnet worden, um in Wohnortnähe arbeiten zu können. Gerichtspräsident Heinrich Rehak wies darauf hin, dass die Versetzung nicht rückgängig gemacht werden könne, egal, wie das Verfahren ausgehe. Der Prozess wird am 24. Februar fortgesetzt.
Von Karin Schlottmann