Karl Nolle, MdL

DNN/LVZ, 26.01.2006

Sächsischer Rechnungshof attackiert Aufsicht

 
Dresden. Der sächsische Rechnungshof hat der Kommunalaufsicht in Sachsen kritisiert. Der Tenor ist deftig: 15 Jahre nach der Wende sei noch immer ein erheblicher Anteil der Mitarbeiter "unzureichend qualifiziert". Landräte würden sich gegenüber Kommunen zurückhalten, weil deren Bürgermeister im Kreistag sitzen. Fehlende Kontrolle führe jedoch zu unsinnigen Investitionen mit erheblichen finanziellen Risiken. Das Innenministerium sollte seinen Personalbestand im Aufsichtsbereich kritisch prüfen, Vorgaben für die Kommunalaufsicht überarbeiten und Einfluss auf die Personalausstattung in kommunalen Aufsichtsbehörden nehmen können.

Der Rechnungshof hat in einem Sonderbericht, der den DNN vorliegt, die drei Ebenen der Kommunalaufsicht untersucht. Das betrifft die Landratsämter (untere), die Regierungspräsidien (obere) und das Innenministerium (oberste Kommunalaufsicht). In den Kreisen und Kommunen ist die Stellungnahme offenbar noch nicht bekannt. Der Rechnungshof leitet sie nach eigenen Angaben lediglich dem Innenministerium zu.

Die Bedeutung ihrer Kritik sehen die Leipziger Prüfer in der Entwicklung der kommenden Jahre. Die sächsischen Kommunen hätten in ihren Finanzplanungen noch nicht ausreichend auf sinkende Einnahmen und Bevölkerungsschwund reagiert. Weiterer Personalabbau, Aufgabenkritik und -verzicht seien jedoch unausweichlich, heißt es. Umso bedeutsamer sei eine kompetente Rechtsaufsicht in Landratsämtern und Regierungspräsidien.

Die Kommunalaufsicht funktioniere zwar dem Grunde nach, bedürfe aber unbedingt einiger Verbesserungen - auch aus haftungsrechtlichen Gründen. Noch immer bestünden "erhebliche Defizite" bei der Rechtsanwendung in Kommunen und Zweckverbänden. Gesetzliche Regelungen müssten die Wahrnehmung der Aufsichtfunktion der Landräte klar definieren. Kommunalpolitische Rücksichtnahme müsse ausgeschlossen werden. Die Verantwortung für Entscheidungen dürfe auch nicht auf die obere Rechtsaufsicht abgeschoben werden. Gerade bei umstrittenen Prestigeprojekten würden Kommunalpolitiker "den Schwarzen Peter" delegieren, in dem sie Ablehnungen provozieren.

Andererseits müsse schon die untere Rechtsaufsicht dafür sorgen, dass Investitionsentscheidungen nicht nur wegen eines hohen Fördersatzes getroffen werden, sondern sinnvoll sind und auch Nachfolgekosten beachtet werden. Anderenfalls komme es zu "Steuergeld-Verschwendung und Zukunfts-Belastungen in nicht hinnehmbarer Form und Umfang". "Unvermögen" unterer Aufsichtsbehörde führe hier teilweise zur Doppelbefassung in Regierungspräsidien.

Qualifizierte Aufsicht sei auch gegenüber Städten nötig, die wie Leipzig mit Bürgschaften über 900 Millionen Euro erhebliche Finanzrisiken eingingen.

Die schleppende Aufstellung von Haushalten in vielen Kommunen sollte praktisch bestraft werden, indem pünktliche Kommunen bei der Fördermittelvergabe vorrangig behandelt werden.
Ingolf Pleil

Karl Nolle im Webseitentest
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