Karl Nolle, MdL

spiegel-online, 02.03.2006

Fall "Cicero": Gericht erklärt Telefonüberprüfung für rechtswidrig

 
Teilerfolg für "Cicero"-Journalist Schirra: Laut Gerichtsbeschluss war die Überprüfung seiner Telefondaten durch die Polizei rechtswidrig. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen das Politik-Magazin, weil Schirra in einem Artikel aus einem internen BKA-Bericht zitiert hatte.

Berlin - Die Beschuldigten stünden "nicht im Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung", heißt es in dem Beschluss des Landgerichts Potsdam. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Bruno Schirra, den "Cicero"-Chefredakteur Wolfram Weimer und den Journalisten Johannes von Dohnanyi wegen Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen ermittelt, das Verfahren gegen Weimer wurde inzwischen eingestellt.

Im Zuge der Ermittlungen wurden nicht nur die Redaktionsräume des Politik-Magazins und Schirras Privathaus durchsucht, sondern auch Telefonverbindungsdaten eingesehen. Ein richterlicher Beschluss erlaubte den Ermittlern, Schirras Telefonverbindungen für den Zeitraum vom 6. September 2004 bis zum 30. April 2005 zu überprüfen. Bei den umstrittenen Razzien wurden zudem Akten und zahlreiche Datenträger beschlagnahmt.

Auf diese Weise wollten die Ermittler herausfinden, ob der Journalist den internen Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) von einem Behördenmitarbeiter erhalten hatte. Hintergrund ist ein "Cicero" -Artikel vom Frühjahr 2005 über den im Irak aktiven Terroristenführer Abu Mussab al-Sarkawi, in dem aus dem internen Papier zitiert worden war. Während das Potsdamer Landgericht zwar die Durchsuchungen für rechtens erklärt hatte, waren die Telefonüberprüfungen nach dem jetzigen Beschluss illegal.

Telefonüberwachung sei nur bei Straftaten zulässig, die "mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität" zuzurechnen seien und "den Rechtsfrieden erheblich stören und dazu geeignet" seien, "das Gefühl der Rechtssicherheit in der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen", heißt es in der schriftlichen Begründung des Potsdamer Gerichts. Als Maßstab nennt das Gericht "eine höhere Strafandrohung als fünf Jahre Freiheitsstrafe". In Schirras Fall drohe dagegen eventuell eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr: "Dies spricht zunächst nicht für eine Straftat von erheblicher Bedeutung", heißt es.

Die Potsdamer Entscheidung hat nach Ansicht des Rechtsanwalts Johannes Weberling, der die erfolgreiche Beschwerde vertreten hatte, auch Bedeutung für die Affäre um die Telefonüberwachung zweier Journalisten der "Wolfsburger Allgemeinen Zeitung" durch die Polizei. Die Journalisten standen unter dem Verdacht, Polizeibeamte bestochen zu haben, um Informationen für einen kritischen Artikel zu erlangen. "Der Beschluss nimmt Bezug auf allgemeine Rechtsnormen für die Strafverfolgung", sagte Weberling. Auch in Wolfsburg könne offenbar nicht von einer erheblichen Straftat die Rede sein.

Das Verfahren wegen Beihilfe zum Verrat von Dienstgeheimnissen gegen Weimer wurde inzwischen wegen "geringer Schuld" eingestellt, da dieser bereit war, eine Strafe in Höhe von 1000 Euro zu akzeptieren. Schirra und von Dohnanyi hingegen haben diesem Vorschlag nicht zugestimmt und wollen die Sache vor Gericht austragen. Von Dohnanyi wird von der Staatsanwaltschaft verdächtigt, den BKA-Bericht an Schirra weitergeleitet zu haben.

Wegen der umstrittenen Durchsuchungsaktion will "Cicero" sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wie Weimer ankündigte. Er wolle in Karlsruhe prüfen lassen, ob der Eingriff in die Pressefreiheit legitim war. "Redaktionsräume sind kein Selbstbedienungsladen für verärgerte Politiker, die ihre undichte Stelle suchen", sagte Weimer.
jto/ddp

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