Agenturen, dpa/sn, 17:47 Uhr, 19.05.2006
Im Streit um Porsch Präsidiumssitzung beantragt
Dresden (dpa/sn) - Der Streit um die Landtagsabstimmung zur Abgeordnetenanklage gegen Linksfraktionschef Peter Porsch hält an. Seine Fraktion beantragte am Freitag eine Sondersitzung des Landtagspräsidiums. Dieses solle über die offizielle Beschwerde des SPD-Abgeordneten
Karl Nolle befinden, der Verstöße gegen die Geschäftsordnung der Landtags bei der Abstimmung moniert und eine Wiederholung verlangt hatte. Zuvor hatte Landtagspräsident Erich Iltgen erklärt, der Beschluss des Landtags sei trotz möglicher Verstöße gegen die Geschäftsordnung gültig.
Der Landtag hatte vor einer Woche mit klarer Zwei-Drittel-Mehrheit für die Abgeordnetenanklage gegen Porsch gestimmt. Hintergrund sind Stasi-Vorwürfe, die der 61-Jährige jedoch bestreitet. Nun geht der Fall an den Sächsischen Verfassungsgerichtshof nach Leipzig, der über eine Aberkennung des Landtagsmandates zu befinden hat.
Bei der Abstimmung im Landtag hatte es Pannen bei der Auszählung gegeben, es waren drei Anläufe nötig. Im Kern geht es nun um eine Kritik an der dritten Abstimmung, die als «Hammelsprung» angekündigt worden war. Dabei hätten alle Abgeordneten den Plenarsaal zunächst verlassen und durch Türen für «Ja», «Nein» oder «Enthaltung» wieder betreten müssen. Das passierte jedoch nicht, die Abgeordnetenstimmen wurden beim Verlassen des Saales nur durch eine Tür registriert. Es wurde nicht laut gezählt, zudem hatten das Sitzungspräsidium seine Stimmen nicht öffentlich abgegeben.
Auch wenn es bei der Stimmenauszählung zu Ungenauigkeiten bei der Anwendung der Geschäftsordnung gekommen sei, würden diese das Abstimmungsergebnis aus rechtlicher Sicht nicht berühren, erklärte Landtagspräsident Iltgen dazu. Es stehe außer Frage, dass es eine nötige Zwei-Drittel-Mehrheit für die Abgeordnetenanklage gegen Porsch gab.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, André Hahn, bezeichnete den Landtagspräsidenten darauf hin als befangen. Seine Fraktion erwarte, dass die Abgeordnetenanklage bis zur Klärung nicht an das Verfassungsgericht weitergeleitet wird. Auch Nolle nannte den Präsidenten befangen, weil dieser die Verstöße gegen die Geschäftsordnung zu verantworten habe. Er halte es «für einen Ausdruck vordemokratischen Amtsverständnisses», wenn der Verursacher und Kritisierte «sich selbst ein von keinem Zweifel getrübtes Zeugnis ausstellt». Sollte das Landtagspräsidium seinen Einspruch ablehnen, will Nolle «alle Möglichkeiten rechtlicher Schritte» prüfen.
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