Karl Nolle, MdL

DNN/LVZ, 31.07.2006

Dienstwagen-Affäre:Privatfahrten bringen Metz in Bredouille

 
Dresden. In der Affäre um die private Nutzung seines Dienstwagens hat Landtagsdirektor Christopher Metz bisher gern auf seinen Status verwiesen. Er werde behandelt wie ein Staatssekretär, so die Erklärung des Spitzenbeamten in eigener Sache, dürfe die Landtagskarosse auf Steuerzahlerkosten "uneingeschränkt nutzen" - egal wohin, dienstlich oder privat. Rechtsgrundlage sei die Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums vom 1. Dezember 2003 sowie ein entsprechendes Merkblatt.

Das ist im Prinzip richtig, rein rechtlich stehen Ministern und Staatssekretären die Fahrzeuge zu. Politisch-moralisch hat Metz dennoch ein Problem. Denn fraglich ist, warum er als Verwaltungsdirektor mit der ihm zugesprochenen Laufleistung von 40.000 Kilometern im Jahr nicht hinkam, sondern sein Dienstauto auf 60.000 aufstocken ließ. Grund für die rege Reisetätigkeit sollen regelmäßige Trips des Spitzenbeamten nach Mün-chen sein - zu seiner Lebensgefähr-tin. Hinzu kommt die Tatsache, dass Metz eine Firma, bei der eben diese Freundin tätig ist, für Schulungen von Landtagsmitarbeitern empfohlen hat.

Noch prekärer aber wird die Lage auf anderem Felde. Das entsprechende Merkblatt des Finanzministeriums hätte Metz besser genauer gelesen. Es stammt vom April 2004, ist acht Seiten stark - und dürfte den Landtagsdirektor noch arg in die Bredouille bringen. Denn unter Punkt 2 findet sich der entscheidende Passus: Auch bei Privatfahrten "muss der Berechtigte an der Fahrt selbst teilnehmen".

Genau diese Regel aber hat Metz gleich mehrfach missachtet. Dabei geht es um Privattransfers, die der Direktor nach eigener Aussage für seine Lebenspartnerin organisiert hat - ohne dass er selbst mit im Auto saß. Rund zehn Mal hat ein Landtagsfahrer die Freundin mit der Dienstkarosse abgeholt, meist vom Flughafen. Hier hat der Direktor mittlerweile eingeräumt, dies sei "ein Fehler" gewesen, er werde die Fahrten in diesem Jahr versteuern.

Dies allerdings ist rechtlich gar nicht möglich. Auch hier kann ein Blick ins Merkblatt weiter helfen, vor allem auf Punkt 6.2. Demnach muss sich jeder Berechtigte auf ein Verfahren festlegen - auf die individuelle Versteuerung seiner Privatfahrten oder auf die pauschale Variante. Metz hat den zweiten Weg gewählt. Dann aber darf er einzelne Fahrten nicht mehr gesondert abrechnen, nur weil er sie nachträglich als Problem erkannt haben will.

Apropos Abrechnung: Im Jahr 2005, als Metz die Laufleistung seiner Dienstkarosse aufstocken ließ, sind die Kosten für den Landtagsfuhrpark gestiegen. Neun Fahrzeuge gab und gibt es, 2004 schlug das mit 65.000 Euro zu Buche. Ein Jahr später waren es schon 75.300 Euro.
Jürgen Kochinke

Karl Nolle im Webseitentest
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