Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 01.08.2006

Metz droht privates Fahrverbot

Vorstoß. Abgeordnete wollen die umstrittenen Dienstwagen-Privilegien für den Direktor des Landtages abschaffen.
 
Die Privatfahrten von Landtagsdirektor Christopher Metz mit seinem Dienst-Mercedes beschäftigten jetzt nicht nur Sachsens Justiz, sondern sorgen inzwischen auch innerhalb des Parlaments für Rufe nach Konsequenzen.

So planen mehrere Abgeordnete für die nächste Sitzung des Finanzausschusses am 6. September einen Vorstoß zur Änderung der aktuellen Dienstwagenregelung. „Ich habe mit Erstaunen festgestellt, welche Privilegien dem Landtagsdirektor eingeräumt werden und will mir diese im Ausschuss nun im Detail anschauen“, erklärt Heinz Eggert (CDU). Gemeinsam mit dem SPD-Abgeordneten Karl Nolle, der gestern Strafanzeige gegen Metz stellte, soll geprüft werden, inwieweit Metz künftig Privatfahrten mit dem Dienst-Pkw untersagt werden können. Zumindest müsse die Pauschale von 60 000 Kilometern pro Jahr deutlich gesenkt werden.

„Wer von seinem kleinsten Mitarbeiter verlangt, korrekt auf Punkt und Komma transparent abzurechnen und fürs kleine Karo bekannt ist, sollte sich als Chef solche Verfehlungen nicht erlauben. Ein Spitzenbeamter der Besoldungsgruppe B 9 sollte genau wissen, wann Gemeinnutz in gemeinen Eigennutz umschlägt“, wettert Nolle. In anderen Fraktionen findet das Zustimmung. „Aber nicht nur die Dienstwagen, sondern der gesamte Haushalt des Landtages gehört dann auf die Tagesordnung“, so Torsten Herbst (FDP). Aus Sicht der Liberalen muss das Parlament einen Sparbeitrag leisten „wie es zuletzt bei vielen Ministerien der Fall war“. Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Ronald Weckesser (PDS), signalisiert grünes Licht. „Zur nächsten Sitzung sollten wir prüfen, welche Veränderungen rechtlich möglich sind.“

Verwaltung auf Tauchstation

Bis dahin bleiben in der Affäre aber noch viele Details ungeklärt, da der Landtag inzwischen mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen die Beantwortung jeglicher Nachfragen ablehnt: Zum Beispiel, wer dafür verantwortlich ist, dass Metz die günstigen Konditionen eingeräumt wurden? Wie groß der Anteil der Privatfahrten war, nachdem Metz im vergangenen Jahr die vorgegebene maximale Laufleistung seines geleasten Dienstfahrzeuges zu überschreiten drohte? Warum die Abrechnung seiner Fahrten seit kurzem durch eine andere Abteilung in der Landtagsverwaltung durchgeführt wird? Wann die letzte Kontrolle der Fahrtenbücher stattfand und mit welchem Ergebnis?

Merkwürdig ist auch, dass der Landtag die Herausgabe der gültigen Vorschrift zur Nutzung seiner Dienstfahrzeuge verweigert. Eine Verwaltungsvorschrift des Landes, mit der man offiziell die Rechte von Metz herleitet, ist für den Landtag nämlich gar nicht bindend. Direktor Metz selber kann vorerst auch keinerlei Auskünfte geben: Er ist seit gestern im Urlaub.
Von Gunnar Saft

Karl Nolle im Webseitentest
der Landtagsabgeordneten: