Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 02.08.2006

Irrfahrt durch den Paragrafen-Dschungel

Defizit. Im Landtag fehlen klare Regeln für private Touren in Dienstwagen.
 
Die Dienstwagen-Affäre um Sachsens Landtagsdirektor Christopher Metz fördert immer neue Merkwürdigkeiten zutage. Nachdem der 51-jährige Verwaltungsbeamte seiner Freundin mindestens in zehn Fällen sein Dienstauto samt Chauffeur für Fahrten zum Flughafen und nach Meißen zur Verfügung gestellt hat, ist die Nutzung von Dienst-Kfz zum Privatgebrauch das Top-Thema im Regierungsviertel.

Neue Regeln für Rathauschefs

Doch während es für Mitarbeiter in Ministerien und Behörden klare Regelungen gibt, tut sich der Landtag bei seiner neun Fahrzeuge umfassenden Flotte, deren Unterhalt jährlich 75 000 Euro kostet, schwer. Offiziell heißt es, dass sich das Parlament, wie in anderen Bundesländern üblich, freiwillig den jeweiligen staatlichen Vorgaben unterwirft; einen schriftlichen Beleg gibt es dafür aber noch nicht.

Für den Fall, dass der in den nächsten Tagen nicht auftaucht, könnte der Landtagsdirektor zusätzlich in die Bredouille geraten. Neben den erwähnten zehn Fahrten, die Metz selbst als „Fehler“ einräumt, nutzt er sein Dienstauto nämlich regelmäßig für private Touren. Das ist rechtmäßig, weil es die Vorschriften für Staatssekretäre ausdrücklich vorsehen und als solcher wird Metz mit der Besoldungsstufe B 9 vom Landtag eingestuft. Heikel wird es aber, falls die erwähnte Anbindung an das staatliche Regelwerk fehlt. Dann wäre für Landtagsmitarbeiter möglicherweise eine alte Dienstanweisung zum Führen von Dienst-Kfz vom 7. Oktober 1996 gültig, die das Parlament in seiner hauseigenen Datenbank als aktuellste Version führt.

Eine Erlaubnis für Privattouren unter Übernahme der Kosten, wie sie die Staatsvorschrift vorsieht, ist darin aber nicht zu finden. Auch heißt es unter Punkt 1.6: „Eigenmächtige Beförderung von Personen im Dienst-Kfz ist, außer in Notfällen, nicht statthaft.“ Im Klartext: Mitfahrten der Freundin im Dienstauto wären generell nicht zulässig, selbst wenn Metz diese als Privatfahrten durch eine pauschale Besteuerung ordnungsgemäß bezahlt.

Licht in diesen Paragrafen-Dschungel muss nun die Staatsanwaltschaft bringen, die gestern offizielle Ermittlungen aufnahm. Zudem prüft seit Montag auf Wunsch von Landtagspräsident Erich Iltgen (CDU) Ex-Minister und Jurist Klaus Hardraht die Vorwürfe. Freuen kann sich dagegen Innenminister Albrecht Buttolo (CDU). Im April erließ er eine Verwaltungsvorschrift für kommunale Wahlbeamte, die die private Nutzung von Dienstwagen detailliert regelt. Sie tritt ab November in Kraft und sorgt zumindest in Landratsämtern und Rathäusern bald für klare Verhältnisse.
Von Gunnar Saft

Karl Nolle im Webseitentest
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