DNN/LVZ, 24.08.2006
Dienstwagen-Affäre: Metz kommt wohl mit Verweis davon
Dresden. Das interne Papier ist 30 Seiten stark, gespickt mit Details aus dem Innenleben der Parlamentsverwaltung. Vom Privatgebrauch von Dienstwagen ist darin die Rede, von Kilometerleistungen - und von Landtagsdirektor Christopher Metz. Der steht seit Wochen wegen ausufernder Privattrips nach München in der Kritik, gestern nun legte Ex-Innenminister Klaus Hardraht (CDU) seinen Prüfbericht zu den dienstrechtlichen Konsequenzen auf den Tisch des hohen Hauses. Ergebnis: Der Spitzenbeamte sollte zwar einen offiziellen "Verweis" erhalten, für ein weiter gehendes Disziplinarverfahren aber bestehe kein Grund.
Damit schlägt Hardraht dem heute zur Affäre tagenden Landtagspräsidium eine Art Mittelweg vor. Einerseits sei der Umgang von Metz mit den Dienstkarossen weitgehend von der Rechts-lage gedeckt; andererseits sei eine Kompletteinstellung des Verfahrens nicht vermittelbar. Was bleibt, sei eine "Disziplinar-Verfügung" für den Spitzenbeamten sowie der Rat, den Privatgebrauch der Landtagsautos in Zukunft zu begrenzen.
Trotz dieser moderaten Variante enthält der Hardraht-Bericht einige pikante Details. Zum Beispiel beim Thema Laufleistungen: Allein von Februar bis Juli 2006, so der für Metz bittere Tatbestand, habe der Direktor 18 100 Kilometer mit der Landtagskarosse auf Steuerzahlerkosten zurückgelegt, davon 13 000 Kilometer privat. Seit Frühjahr 2005 summierten sich die Privattrips des Verwaltungschefs auf 40 800 Kilometer.
Auch hier ist die Lesart von Hardraht zwiegespalten. Zwar sei der Anteil der Privatfahrten "auffallend" hoch, so die Bemerkung, rechtlich aber sei dies nicht zu beanstanden. Dabei schlägt der Ex-Minister vor, den Privatanteil zukünftig auf maximal 50 Prozent zu begrenzen. Gleichzeitig kritisiert er indirekt die Landtagsverwaltung. Diese hätte Metz auf die Problemlage hinweisen müssen, was nicht geschehen sei.
Brisant sind darüber hinaus jene Passagen, die die Freundin des Direktors betreffen. Mal habe sich ein Landtagsfahrer geweigert, ohne Dienstanweisung eine private Kurierfahrt zu erledigen; mal geht es um Privattransfers für die Lebenspartnerin selbst. Doch auch diese Fahrten will Hardraht nur zum Teil monieren. Begründung: Die Freundin sei "Teil der repräsentativen Ebene". Im Klartext: Die Lebenspartnerin dürfe schon mal vom Flughafen abgeholt werden, wenn anschließend ein Sektempfang gemeinsam mit Metz auf dem Programm steht.
Gestern gab es bereits Kritik an dem Papier. Zwar wolle er sich nicht zu Details äußern, meinte André Hahn von der Linksfraktion, der Hardraht-Bericht aber sei "nicht überzeugend, widersprüchlich und verharmlosend".
Jürgen Kochinke