Karl Nolle, MdL

Agenturen ddp-lsc, 18:52 Uhr, 30.08.2006

Roßberg hat Dresden Schaden zugefügt

Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafen für den OB und seinen Vertrauten
 
Dresden (ddp-lsc). Im Untreue-Prozess gegen den suspendierten Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten gefordert. In seinem Plädoyer vor dem Dresdner Landgericht sah Staatsanwalt Till Pietzcker den Vorwurf der Untreue, Beihilfe zum Bankrott und Vorteilsnahme im Zusammenhang mit der Privatinsolvenz seines ehemaligen Vertrauten und

Ex-Fluthilfekoordinators Rainer Sehm als erwiesen an. Für Sehm forderte die Anklagevertretung zwei Jahre auf Bewährung.

Roßberg habe Sehm geholfen, Vermögen an Gläubigern vorbei in die eigene Tasche zu wirtschaften. Nach Überzeugung von Pietzcker hat Roßberg nicht nur die Stadt Dresden finanziell geschädigt, sondern auch politischen und moralischen Schaden angerichtet. Er habe wissentlich Geld verschwendet und sich wie ein «Gutsherr» verhalten.

Dabei habe er vergessen, dass ihm die Stadt auf Zeit zu treuen Händen übergeben wurde, sagte Pietzcker. Die Anklagevertretung geht davon aus, dass Roßberg von den Machenschaften Sehms gewusst haben muss. Nach Überzeugung des Staatsanwalts wollte Sehm die wahren Gehaltseinnahmen über eine Briefkastenfirma in Zittau vor dem Insolvenzverwalter verschleiern.

2004 habe der Oberbürgermeister Sehms Honorare als Fluthilfekoordinator von monatlich 2500 Euro auf etwa 9400 Euro erhöht. Die Vertragsänderungen seien zu einer Zeit entstanden, in der Sehm nicht mehr so unentbehrlich für die Stadt war, wie Roßberg glauben machen wollte, sagte Pietzcker. Der Stadt sei ein Schaden in Höhe von rund 142 000 Euro entstanden.

Roßberg fehle «jegliches Unrechtsbewusstsein». Die Fehler suche er bei anderen. Nach Ansicht des Staatsanwalts hat sich der 54-jährige Sehm des vorsätzlichen Bankrotts in neun Fällen und der Bestechlichkeit in zwei Fällen schuldig gemacht. Ein derartiges Ausmaß an Verschleierung und Täuschungen bei einer Privatinsolvenz habe er in seiner beruflichen Laufbahn noch nicht erlebt, sagte Pietzcker.

Zu Sehms Gunsten wurde sein Teilgeständnis, sein Einsatz bei der Flutschadensbeseitigung sowie seine sechswöchige U-Haft im Zuge der Ermittlungen gezählt. Sein Verteidiger Endrik Wilhelm forderte eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro. Im Fall einer Freiheitsstrafe sollte diese auf Bewährung ausgesetzt werden. Die Kammer möge berücksichtigen, dass sein Mandant wirtschaftlich ruiniert und öffentlich demontiert sei.

Roßbergs Verteidiger Peter Manthey will am Freitag seine Abschlussrede halten. Auf ddp-Nachfrage kündigte Manthey an, dass er auf Freispruch plädieren werde. Das Urteil wird voraussichtlich am 4. September gesprochen.
Von Sandra Hänel

ddp/hsa/iha
301852 Aug 06

Karl Nolle im Webseitentest
der Landtagsabgeordneten: