Agenturen ddp-lsc, 12:00 Uhr, 18.09.2006
Immunität der CDU-Abgeordneten Nicolaus aufgehoben
Dresden (ddp-lsc). Der Landtag hat die Immunität der CDU-Abgeordneten Kerstin Nicolaus aufgehoben. Es habe innerhalb der festgeschriebenen Frist keinen Einspruch gegen den entsprechenden einstimmigen Beschluss des Immunitätsausschusses gegeben, sagte eine Landtagssprecherin am Montag in Dresden auf ddp-Anfrage. Somit tritt das Votum in Kraft und macht den Weg frei für einen Strafbefehl gegen die Politikerin. Die Entscheidung des Landtags steht im Zusammenhang mit angeblichen Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von Fluthilfegeldern.
Der 45 Jahre alten Nicolaus wird vorgeworfen, im Jahr 2003 als Bürgermeisterin der Gemeinde Hartmannsdorf 70 000 Euro zweckentfremdet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Zwickau hatte Anfang August dieses Jahres beim Landesparlament die Aufhebung der Immunität von Nicolaus beantragt. Die Staatsanwaltschaft kann aktiv werden, sobald der jüngste Parlamentsbeschluss schriftlich in Zwickau eingegangen ist. Dies wird voraussichtlich in den nächsten Tagen der Fall sein.
Die Ermittlungen gegen die CDU-Politikerin wegen des Verdachts des Betrugs und der Veruntreuung von Fluthilfegeldern wurden bereits vor einigen Wochen abgeschlossen. Nicolaus soll einen privaten Feldweg im Mai 2003 und damit ein drei viertel Jahr nach dem Augusthochwasser 2002 zur kommunalen Straße erklärt haben lassen. Der Weg, an dem sich ein Grundstück der CDU-Politikerin befindet, soll auf Staatskosten zu einer drei Meter breiten Betonpflasterstraße ausgebaut worden sein. Im Fall eines beschädigten Privatwegs hätten die dafür eingesetzten Fluthilfen hingegen nicht ausgezahlt werden dürfen.
ddp/ape/mwa
181200 Sep 06