Dresdner Morgenpost, 01.12.2006
Regierung muss die Akten zur Sachsen LB-Affäre rausrücken
DRESDEN/LEIPZIG - Rausschmiss oder Rücktritts-Bitte? Die Art der Abberufung der Ex-Landesbank-Manager Michael Weiss und Rainer Fuchs sorgt weiter für Wirbel.
Laut Landgericht Leipzig muss auch die Staatsregierung ihre Akten zu dem Fall rausrücken. Noch aber weigert sie sich hartnäckig.
Der Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 21. November lässt keinen Zweifel: Der Untersuchungsausschuss des Landtages zur Affäre um die Landesbank hat das Recht zur Erhebung der Beweise, um seinen Untersuchungszweck erfüllen zu können. Die angeforderten Akten seien vorzulegen. In seiner Not hatte der Ausschuss im Oktober sogar einstimmig beschlossen, die Akten der Staatskanzlei, des Finanzministeriums, der Landesbank und des Gerichts im Zusammenhang mit der Abberufung der Vorstände der Sachsen LB einzusehen.
Die Staatsregierung allerdings wollte das komplett verhindern. Abenteuerliche Begründung: Gerichte und Verwaltungsbehörden seien gegenüber dem Landtag nicht rechts- und amtshilfepflichtig, schon gar nicht in laufenden Verfahren. Das aber sah das Gericht völlig anders und ging gleich mit gutem Beispiel voran: Es lieferte dem Ausschuss drei Bände Akten zum Verfahrendes Ex-Bankchefs Rainer Fuchs. Der hat die Landesbank und Sachsens Finanzministerium auf Widerruf und Schadensersatz verklagt.
Fuchs bestreitet, im Februar 2005 gemeinsam mit Bank-Vorstand Michael Weiss nach einer Reihe von Affären um Abberufung gebeten zu haben. Genau das aberhatte Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) einst im Landtag verkündet. Nachdem Fuchs auch im Ausschuss das Gegenteil erzählt hatte, warf die Opposition Milbradt vor, gelogen zu haben. Der ließ darauf-n hin im Oktober dieses Jahres im Parlament bedauern, dass damals mit Fuchs keine einvernehmliche Lösung erreicht werden konnte". Im Ubrigen habe er seine Sicht der Dinge und deren Bewertung bereits dem Gericht mitgeteilt. Das müsse nun den Fall aufklären.
Allerdings befindet sich nach Morgenpost-Informationen in den bisher vorliegenden Gerichtsakten keinerlei Erklärung Milbradts. Staatskanzlei und Finanzministerium aber lehnten gestern jede Auskunft mit Verweis auf „noch laufende Gerichtsverfahren" ab. Auch die Akten bleiben vorerst unter Verschluss. Sie werde man erst herausrücken, wenn auch das Verwaltungsgericht Dresden das entscheidet. Dort hat Fuchs Milbradt persönlich auf Unterlassung und Widerruf der Abberufungs-Außerungen verklagt.
Von Stefan Locke