Sächsische Zeitung, 20.01.2007
Landtag: Umstrittene Befragung abgeblasen
Zeugen. Die Justiz übt sich in Selbstkritik – und nimmt neuen Anlauf.
Die umstrittene Massen-Vernehmung von Landtagsabgeordneten durch das Landeskriminalamt Sachsen (LKA) ist vorerst abgeblasen. „Die Polizei hat da wohl etwas zu großflächig geladen“, sagte Staatsanwalt Christian Avenarius am Freitag auf SZ-Anfrage. „Wir müssen erst noch einmal genauer prüfen, wen wir befragen müssen.“ Die bereits für Ende Januar als Zeugen geladenen 20 Mitglieder des Untersuchungsausschusses zur Landesbank sowie 13 ihrer Mitarbeiter würden wieder ausgeladen.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte im Juni 2006 ein Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats eingeleitet, da vertrauliches Ausschuss-Material an die Öffentlichkeit gelangt war.
Unterdessen hat das Finanzministerium die Nicht-Herausgabe von Akten an den Untersuchungsausschuss verteidigt. „Das ist eine rein rechtliche Frage und nicht Bestandteil politischer Strategie“, erklärte Staatssekretär Wolfgang Voß (CDU). Laut Gutachten des früheren Präsidenten des Berliner Verfassungsgerichtshofes, Klaus Finkelnburg, dürfe die Regierung die Akten aus laufenden Rechtsstreitigkeiten mit den Bank-Vorständen Michael Weiss und Rainer Fuchs nicht herausgeben, da sie Rechte Dritter berührten. Unausgesprochenes Fazit: Der Ausschuss müsste seine Akten-Anforderung eigentlich nur leicht umformulieren und käme dann auch ohne Organklage zum Zuge. (SZ/abi)