Sächsische Zeitung, 10.02.2007
PDS reicht Klage ein
Landesbank. Die Partei will die Regierung zur Herausgabe von Akten zwingen.
Dresden. Die Landesbank wird nun auch zum Fall für den Sächsischen Verfassungsgerichtshof. Die PDS-Landtagsfraktion teilte am Freitag mit, dass ihre Mitglieder im Untersuchungsausschuss Klage eingereicht haben. Damit will die PDS nun die Herausgabe von Akten der Staatsregierung zur Landesbank-Affäre erzwingen.
Grund für den juristischen Vorstoß ist ein Streit um Unterlagen der Staatsregierung. Die PDS erhofft sich davon Aufschluss über die genauen Abläufe, die Anfang 2005 zur Abberufung der beiden Landesbank-Vorstände Michael Weiss und Rainer Fuchs führten. Umstritten ist dabei vor allem das Vorgehen von Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU).
Mehrheitlich hatte der Ausschuss daher bereits Ende 2006 umfangreiches Aktenmaterial bei der Staatskanzlei angefordert. Den dafür notwendigen Beweisbeschluss wies das Finanzministerium jedoch zurück, da verfassungsrechtliche Bedenken sowie Datenschutzgründe dagegensprächen. Mit einem neuen Akten-Antrag versuchten CDU und SPD daraufhin den Beweisbeschluss zu „heilen“. Die PDS sieht darin jedoch einen „klaren Verfassungsbruch“. Der CDU-Obmann im Ausschuss, Günther Schneider, wies das PDS-Vorgehen als „Klamauk“ zurück. (SZ/abi)