Sächsische Zeitung, 03.05.2007
Schmerzliche Kapitulation
Gunnar Saft zum Rücktritt des sächsischen SPD-Generalsekretärs
Die Entscheidung der Richter war eindeutig. Wegen Betrugs verurteilten sie gestern den sächsischen SPD-Politiker Andreas Weigel zu einer hohen Geldstrafe, da dieser nachweislich geltendes Recht gebrochen hat.
Dabei ist es zweitrangig, dass das Gericht ein Strafmaß wählte, mit dem der Verurteilte künftig offiziell als nicht vorbestraft gilt. Das juristische Urteil ist das eine, die politische Dimension dieses Falls etwas ganz anderes. Weigel, der bisher für die sächsische SPD das Amt des Generalsekretärs inne hatte, wurde mit seiner Verurteilung ein öffentliches Leumundszeugnis ausgestellt, das es ihm auf Dauer nicht mehr erlaubt hätte, glaubwürdig an vorderster Front die Positionen seiner Partei zu vertreten. Der Rückzug vom Chefposten war daher genauso logisch wie unumgänglich.
Die Entscheidung von Weigel, der nach seinem Abtritt als Generalsekretär weiter Bundestagsabgeordneter bleibt, dürfte bei der SPD-Basis auf Zustimmung treffen. Die Parteispitze um Landeschef Thomas Jurk gerät dagegen in Erklärungsnot und Handlungsdruck. Immerhin waren die Gründe, die jetzt zu der Verurteilung führten, schon vor Weigels Ernennung bekannt. Noch schwerer wiegt aber, dass die neue Lücke nur schwer zu füllen ist, weil es der SPD im Freistaat nicht nur an Mitgliedern, sondern auch an erfahrenem Führungspersonal fehlt. Fehler wie in dem Fall wiegen deshalb auch deutlich schwerer.