Sächsische Zeitung, 20.07.2007
Korruptionsaffäre wird geprüft
Der Landtag stimmt einem Untersuchungsausschuss zu. Die Rechtmäßigkeit des Gremiums bleibt aber weiter heftig umstritten.
Der Streit schien endlos und eine Einigung war lange nicht in Sicht. Über drei Stunden hielten sich auf der gestrigen Sondersitzung des Landtages die Opposition und die Regierungsfraktionen gegenseitig ihre Argumente vor, inwieweit ein Untersuchungsausschuss zur Korruptionsaffäre in der gegenwärtigen Situation verfassungswidrig ist oder nicht. CDU und SPD warnten erneut davor, dass der von Linksfraktion, FDP und Grüne vorgelegte Untersuchungsauftrag trotz einiger inhaltlicher Änderungen immer noch vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten werden könnte. In dem Fall, so auch die Lesart von CDU-Fraktionschef Fritz Hähle, würde die von allen erhoffte Aufklärung der Korruptionsvorwürfe gegen sächsische Juristen und Politiker, eher behindert statt gefördert.
Klage-Entscheidung im Herbst
Eine Befürchtung, die die Antragssteller partout nicht teilten. Klaus Bartl von der Linksfraktion vermutete vielmehr, dass sich die Regierungsfraktionen mit ihren Vorbehalten nur gegen eine schnelle Prüfung der Affäre ohne Ansehen von Personen und Parteien stellen wollen. „Gerade so ein Ausschuss wird helfen, die wichtigen Funktionen des Rechtsstaats zu erhalten“, hielt auch FDP-Rechtsexperte Jürgen Martens den Einwänden der Koalition entgegen.
Ohne wirklich überzeugt zu sein, machten CDU und SPD dann aber doch den Weg für das Untersuchungsgremium frei. Und sie beendeten damit nebenbei eine seit Tagen schwelende Regierungskrise. So hatten beide Koalitionspartner im Vorfeld wegen ihrer unterschiedlichen Meinungen sogar einen Koalitionsbruch nicht ausgeschlossen. Nun aber herrschte wieder Einigkeit. 67 Abgeordnete von CDU und SPD enthielten sich bei der Abstimmung, sodass die 51 Ja-Stimmen der Opposition zur Einsetzung des Ausschusses ausreichten.
Offiziell kann dieser nun seine Arbeit aufnehmen. Allerdings droht mittelfristig immer noch ein Stopp durch den Verfassungsgerichtshof. Sowohl die CDU als auch SPD-Vertreter erklärten, dass sie sich eine Klage vorbehalten, sollte sich der kurzfristig überarbeitete Untersuchungsauftrag bei genauer Prüfung doch noch als verfassungswidrig erweisen. Entscheiden will man über eine Klage nach der Sommerpause (siehe auch Kasten).
Um sich bis dahin nicht den Vorwurf auszusetzen, den Ausschuss über Umwege verhindern zu wollen, so Hähle weiter, stelle man auch die Vorbehalte gegen einige der 20 Ausschussmitglieder zurück und werde sich bei deren Wahl ebenfalls enthalten. Das bezog sich vor allem auf den künftigen Ausschussvorsitzenden Klaus Bartl von der Linksfraktion, der stasibelastet ist. Am Ende gab es damit für alle Personalvorschläge die erforderlichen Mehrheiten und der Ausschuss war auf Anhieb komplett.
Von Gunnar Saft