Freie Presse Chemnitz, 05.10.2007
SPD-Obmann attackiert Ausschuss-Vorsitzenden
Korruptionsaffäre: Karl Nolle wirft Linksfraktionär Bartl unprofessionelle Arbeit vor — Koalition will Untersuchung vertagen
Dresden. Für die derzeitige Blockade des Untersuchungsausschusses zur vermuteten Korruptions-Affäre macht SPD-Obmann
Karl Nolle in erster Linie „unprofessionelle Vorgaben" durch Ausschusschef Klaus Bartl (Linksfraktion) verantwortlich. Der von Rechtsgutachtern bemängelte Einsetzungsauftrag sei „mit leichter Feder" geschrieben worden. Das Risiko eines möglichen Scheiterns vor dem Verfassungsgericht müsse Bartl tragen, sagte Nolle gestern einer gemeinsamen Pressekonferenz mit seinem CDU-Kollegen Christian Piwarz.
Nolle erwartet, dass im Januar das Verfassungsgericht ein Urteil fällen wird. Er gehe nicht davon aus, dass der Einsetzungsauftrag in der bisherigen Formulierung aufrechterhalten bleiben wird. „Grobe handwerkliche Mängel" lastete CDU-Jurist Piwarz auch Beweisanträgen der Linksfraktion an, mit denen Zeugen vorgeladen werden sollen. Bartl, mit dem Nolle lange an einem Aufklärungsstrang gezogen hat, leide offenbar unter „chronischer Überlastung", mutmaßt der SPD-Mann als Erklärung für „ungewohnte formelle Schwächen."
Mit der Weigerung der Regierung, dem Untersuchungsausschuss Verfassungsschutzakten auszuhändigen, müsse man sich abfinden, meinte Nolle. Daher werde bis zu einem Urteil des Verfassungsgerichtes keine konkrete Arbeit möglich sein. Die Union hatte bereits vor der Einsetzung des Untersuchungsausschusses verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Wichtigster Einwand war, dass der Ausschuss mit der Prüfung gerichtlicher Urteile in die Unabhängigkeit der Justiz eingreife. CDU und SPD suchen nun eine einvernehmliche Lösung, die eine Vertagung der nächsten Sitzungen vorsieht. Bis dahin solle der Ausschuss Vorarbeiten für die mögliche Fortsetzung leisten.
Die Linksfraktion im Landtag reagierte mit heftigem Protest. Die Koalition biete „tote Briefkästen statt Aufklärung" meinte die Abgeordnete Caren Lay und drohte für den Fall der Blockade von Zeugenvernehmungen, „dass Menschen, die zur Aufklärung beitragen können und wollen, dazu in geeigneter Weise öffentlich Gelegenheit erhalten". (hk)