DNN/LVZ, 30.11.2007
NPD-Abgeordneter Gansel im Visier der Ermittler
Staatsanwaltschaft Dresden prüft Verdacht der Volksverhetzung
Dresden. Dem NPD-Landtagsabgeordneten Jürgen Gansel droht juristischer Ärger. Gestern wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Dresden Vorermittlungen gegen den Rechtsextremisten eingeleitet hat. Dabei gehe es um den Vorwurf der Volksverhetzung sowie um Verunglimpfung des Staates, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär auf Anfrage in Dresden. Sollte sich der Verdacht bestätigen, müsste der sächsische Landtag die Immunität von Gansel aufheben.
Grund für die Ermittlungen ist eine Mitteilung des Rechtsextremisten von Mitte vergangener Woche. Darin hatte Gansel nicht nur den Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde in Nürnberg, Arno Hamburger, kritisiert und sich antisemitisch positioniert. Er hatte auch die „Justiz als Hure der antideutschen Politik“ bezeichnet. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Schär wird nun geprüft, ob damit die Paragraphen 130 (Volksverhetzung) sowie 90 a (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) berührt seien. Vorausgegangen ist dem eine Anzeige des CDU-Landtagsabgeordneten Günther Schneider.
„Der NPD-Abgeordnete vergreift sich nicht nur im Ton“, hatte Schneider geschrieben, „er verhöhnt auch den Rechtsstaat“. Es sei nicht hinnehmbar, dass der Rechtsextremist „seine Hasstiraden unter dem Mantel seines Landtagsmandates“ abgebe. Deshalb sei auch zu prüfen, ob es sich bei den Äußerungen um eine sogenannte qualifizierte ehrenrührige Behauptung handele. Für diesen Fall seien Abgeordnete nicht mehr durch die Immunität geschützt. „Wer die Justiz als Hure bezeichnet, hat Strafe verdient, und zwar umgehend“, sagte Schneider.
2005 hatte Gansel für bundesweite Schlagzeilen gesorgt, weil er in einer Debatte zum Gedenken an die Bombardierung Dresdens am 13. Februar 1945 von „Bomben-Holocaust“ gesprochen hatte.
Jürgen Kochinke