Karl Nolle, MdL

Agenturen ddp-lsc, 16:01 Uhr, 04.06.2008

EU genehmigt Beihilfen für Sachsen LB - Grüne warnen vor erster Rechnung aus Stuttgart nach Kommunalwahl

 
Leipzig/Brüssel (ddp-lsc). Die EU-Kommission hat die staatlichen Beihilfen für die im vergangenen Jahr in die Krise geratene Sachsen LB genehmigt. Anders als dies von deutscher Seite gesehen werde, handle es sich dabei zwar um staatliche Beihilfen, teilte die Kommission am Mittwoch in Brüssel mit. Diese stünden aber im Einklang mit den europäischen Vorschriften zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten. Die Grünen im Landtag warnten, die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) als Käufer der Sachsen LB werde «pünktlich nach den Kommunalwahlen» in Sachsen am Sonntag möglicherweise der Staatsregierung die erste Rechnung aufgrund von Kreditausfällen präsentieren.

Die Sachsen LB war im Sommer 2007 im Zuge der US-Hypothekenkrise durch Fehlspekulationen an den Rand der Pleite gerutscht und konnte nur durch einen Notverkauf an die LBBW gerettet werden. Eine Bedingung der Übernahme war, dass der Freistaat Sachsen eine Bürgschaft in Höhe von 2,75 Milliarden Euro übernahm. Für den Fall noch höherer Verluste durch die spekulativen Wertpapiergeschäfte der Sachsen LB übernahm die LBBW eine Bürgschaft von 6,4 Milliarden Euro, weitere 8,35 Milliarden Euro tragen die übrigen Landesbanken.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte, die Kommission sei sehr zufrieden, dass durch die Hilfsmaßnahmen die Rentabilität der Sachsen LB «ohne eine übermäßige Beeinträchtigung des Wettbewerbs wiederhergestellt werden wird».

Nach Einschätzung von Finanzstaatssekretär Wolfgang Voß zeigt die Entscheidung der EU-Kommission, dass der Verkauf der Landesbank richtig gewesen sei. Seit 1. April wird die Sachsen LB unter dem neuen Namen Sachsen Bank unter dem Dach der LBBW fortgeführt. Laut Ministerium wurde die Landesbürgschaft bisher nicht in Anspruch genommen, es sei noch kein Geld geflossen.

Grünen-Fraktionschefin Antje Hermenau erklärte, die Bürgschaft habe bis zur endgültigen Entscheidung der EU auch gar nicht angezapft werden dürfen. Etwaige Ausfälle hätten stattdessen von der LBBW vorfinanziert werden müssen. Dieser Vorschuss, sollte er geflossen sein, werde in Kürze von den Stuttgartern in Rechnung gestellt. Dieser Sichtweise widersprach das Finanzministerium. Die Bürgschaft hätte jederzeit in Anspruch genommen werden dürfen, sagte ein Sprecher.

LBBW-Vorstandschef Siegfried Jaschinski zeigte sich erfreut, «dass die Transaktion nunmehr endgültig rechtsverbindlich ist«. Allerdings bedeuteten die von der EU mit der Genehmigung auferlegten Auflagen wie der Trennung von der Sachsen LB Europa oder dem Tochterunternehmen East Merchant GmbH »deutliche Einschnitte», die aber verkraftbar seien.

(Quellen: Ministerium auf Anfrage; alle anderen in Mitteilungen)

ddp/lmh/mwa
041601 Jun 08

Von Matthias Hasberg

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